Krankenversicherung gesetzliche, Auslandsschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Die europäische Versicherungskarte gilt in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die anfallenden | Die europäische Versicherungskarte (EHIC) gilt in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die anfallenden Auslandskosten des Versicherten. Die EHIC befindet sich auf der ist Rückseite der deutschen Krankenkassen-Chipkarte.<br /> | ||
'''Anfallende Rücktransportkosten eines Versicherten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Es werden hierfür keinerlei Leistungen erbracht.''' Daher ist es zu empfehlen eine private Reise- (für kurze Reisedauer) oder eine Auslandskrankenversicherung (für längeren Auslandsaufenthalt) abzuschliessen, die die Rücktransportkosten erstatten. Gesetzliche Krankenkassen wie auch der Verbraucherschutz weisen auf den nicht ausreichenden Schutz hin und empfehlen ausdrücklich zum Abschluss einer Zusatzversicherung.<br /> | |||
⚠️ Hinweis: '''Auch wird die europäische Versichertenkarte von den ausländischen Ärzten nicht immer akzeptiert'''. Der Versicherte erhält dann eine Rechnung die er seiner Krankenkasse zur Erstattung vorlegt. Häufig übersteigt das Honorar des Auslandsarztes die Erstattungsleistung der gesetzlichen Krankenkasse, '''so bleiben dann oftmals erhebliche Restkosten die der Versicherte selbst zahlen muss.<br />''' | |||
'''Siehe auch:'''<br /> | |||
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Aktuelle Version vom 25. August 2021, 06:04 Uhr
Die europäische Versicherungskarte (EHIC) gilt in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die anfallenden Auslandskosten des Versicherten. Die EHIC befindet sich auf der ist Rückseite der deutschen Krankenkassen-Chipkarte.
Anfallende Rücktransportkosten eines Versicherten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Es werden hierfür keinerlei Leistungen erbracht. Daher ist es zu empfehlen eine private Reise- (für kurze Reisedauer) oder eine Auslandskrankenversicherung (für längeren Auslandsaufenthalt) abzuschliessen, die die Rücktransportkosten erstatten. Gesetzliche Krankenkassen wie auch der Verbraucherschutz weisen auf den nicht ausreichenden Schutz hin und empfehlen ausdrücklich zum Abschluss einer Zusatzversicherung.
⚠️ Hinweis: Auch wird die europäische Versichertenkarte von den ausländischen Ärzten nicht immer akzeptiert. Der Versicherte erhält dann eine Rechnung die er seiner Krankenkasse zur Erstattung vorlegt. Häufig übersteigt das Honorar des Auslandsarztes die Erstattungsleistung der gesetzlichen Krankenkasse, so bleiben dann oftmals erhebliche Restkosten die der Versicherte selbst zahlen muss.
Siehe auch:
Krankenversicherung private
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