Werte / Zahlen / Daten / Indizis: Unterschied zwischen den Versionen

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Werte / Zahlen / Daten / Indizis<br />{{Variable}}
 
Sozialversicherung: Bezugsgrößen - §18 SGBV<br />
 
Gesetzliche Krankenversicherung: BMG, JAVG, Beitragssatz, Höchtbeiträge, Mindestbeiträge, Arbeitgeberzuschuss,  usw.<br />
 
Gesetzliche Krankenversicherung: Studentenbeiträge Sockelbetrag, BaföGG Bedarfssatz<br />
 
Gesetzliche Krankenversicherung: Hausfrauenbeiträge, Mindestbeitrag, Voraussetzungen<br />
 
 
 
 
 
 
 
 
'''<big>Sozialversicherung Bezugsgrößen / § 18 SGB V</big>'''
{| class="wikitable"
|-
! Beschreibung !! Zeit / Basis  !! Wert !! € % F !! vom !! bis
|-
| Bezugsgröße Sozialversicherung West || jährlich || 35.700  || €  || 1.1.2017 || 31.12.2017
|-
| Bezugsgröße Sozialversicherung West || monatlich ||{{#var:GKV-BBG}}    || € || 1.1.2017 || 31.12.2017
|-
| Bezugsgröße Sozialversicherung Ost || jährlich || 57.600 || € || 1.1.2017 || 31.12.2017
|-
| Bezugsgröße Sozialversicherung Ost  || monatlich || 4.800 || € || 1.1.2017 || 31.12.2017
|}
Das durchschnittliche Arbeitsentgelt der Rentenversicherten, hiervon ausgenommen sind die Vergütungen von Auszubildenden, des vorvergangenen  Jahres, also des Jahres 2015, stellt jeweils die Bezugsgröße dar. Aus dieser Bezugsgröße werden u.a. die Beitragsbemessungsgrenzen errechnet.
{{#var:GKV-BBG}}
 
 
Schlagwort:<br />

Aktuelle Version vom 10. Januar 2021, 06:40 Uhr

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