Berufshaftpflichtversicherung, Schadenereignis- und Verstoßtheorie: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 7: Zeile 7:




Schlagwort: Schadenereignistheorie, Verstoßtheorie
  [[Informationssystem Berufshaftpflichtversicherung | Alle Einträge zur '''Berufshaftpflichtversicherung''' anzeigen]]                                   [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']] <br />
 
 
 
 
  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >  [[Informationssystem Berufshaftpflichtversicherung | Alle Einträge zur '''Berufshaftpflichtversicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]  
<br />


[[Category:Berufshaftpflichtversicherung]][[Category:BIM]]
[[Category:Berufshaftpflichtversicherung]][[Category:BIM]]
Zeile 42: Zeile 36:




Schlagwort: Schadenereignistheorie, Verstoßtheorie


.-.-.-.
.-.-.-.

Aktuelle Version vom 21. Mai 2021, 11:17 Uhr

  • Schadenereignistheorie
Die Schadenereignistheorie findet in der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung ihre Anwendung. Diese definiert den Zeitpunkt des Eintretens des Versicherungsfalls zu dem der Schaden tatsächlich eintritt. D.h. wann der berufliche Verstoß zum tragen kommt und den Schaden verursacht, ist der ausschlaggebende Zeitpunkt. Bei der Schadenregulierung spielt der Umfang des Versicherungsschutzes beim Eintreten des Schadens eine entscheidende Rolle.


  • Verstoßtheorie
Die Verstoßtheorie findet hauptsächlich in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ihre Anwendung. Diese definiert den Zeitpunkt des Eintretens des Versicherungsfalls zu dem der berufliche Verstoß begangen wurde und den Schaden hervorgerufen hat. D.h. bereits der Fehler des Versicherten, der für den Schaden verantwortlich ist, löst den Versicherungsfall aus.


 Alle Einträge zur Berufshaftpflichtversicherung anzeigen                                    zur Hauptseite 


Bim pim v02.png













Schlagwort: Schadenereignistheorie, Verstoßtheorie

.-.-.-.