Tätigkeits-, Bearbeitungsschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Tätigkeits- oder Bearbeitungsschaden ist ein Schaden, der durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit verursacht worden ist. Es sind Schäden gemeint, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit bei der Ausübung des Berufes entstanden sind. Generell sind Tätigkeitsschäden in der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Im Rahmen der Berufs- oder Betriebshaftpflicht kann dieses Risiko je nach Tarif und Gesellschaft auch ausgeschlossen werden. Es lohnt sich, bei der Auswahl einer Beurfshaftpflichtversicherung diesen Leistungspunkt im Blick zu haben. | Tätigkeits- oder Bearbeitungsschaden ist ein Schaden, der durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit verursacht worden ist. Es sind Schäden gemeint, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit bei der Ausübung des Berufes entstanden sind. Generell sind Tätigkeitsschäden in der [[Privathaftpflichtversicherung|privaten Haftpflichtversicherung]] ausgeschlossen. Im Rahmen der Berufs- oder Betriebshaftpflicht kann dieses Risiko je nach Tarif und Gesellschaft auch ausgeschlossen werden. Es lohnt sich, bei der Auswahl einer Beurfshaftpflichtversicherung diesen Leistungspunkt im Blick zu haben. | ||
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Aktuelle Version vom 4. Juli 2019, 13:45 Uhr
Tätigkeits- oder Bearbeitungsschaden ist ein Schaden, der durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit verursacht worden ist. Es sind Schäden gemeint, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit bei der Ausübung des Berufes entstanden sind. Generell sind Tätigkeitsschäden in der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Im Rahmen der Berufs- oder Betriebshaftpflicht kann dieses Risiko je nach Tarif und Gesellschaft auch ausgeschlossen werden. Es lohnt sich, bei der Auswahl einer Beurfshaftpflichtversicherung diesen Leistungspunkt im Blick zu haben.