Rentenversicherung gesetzliche, Rentenanspruch bei Erwerbsunfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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| keine Rente || 6 Stunden oder mehr täglich; Ausnahme: Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, mit Berufsschutz, die in ihrem erlernten und einem gleichwertigen Beruf nur noch weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können
| keine Rente || 6 Stunden oder mehr täglich;<br/><br/> Ausnahme: <br/>Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, mit Berufsschutz, die in ihrem erlernten und einem gleichwertigen Beruf nur noch weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können
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Aktuelle Version vom 27. November 2018, 13:58 Uhr


Rentenanspruch Erwerbsfähigkeit (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt)
volle Rente unter 3 Stunden täglich
halbe Rente (bei Arbeitslosigkeit: volle Rente) 3 bis unter 6 Stunden täglich
keine Rente 6 Stunden oder mehr täglich;

Ausnahme:
Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, mit Berufsschutz, die in ihrem erlernten und einem gleichwertigen Beruf nur noch weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können



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