Erbfolge: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Gesetz bestimmt, sofern kein Testament vorliegt, wer erbt.
Das Gesetz bestimmt, sofern kein Testament vorliegt, wer erbt.
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- '''Vorweggenommene Erbfolge'''  
:'''Vorweggenommene Erbfolge'''  


Die vorweggenommene Erbfolge macht es möglich, schon zu Lebzeiten, Teile des künftigen Nachlasses den Erben  zukommen zu lassen.<br />
:Die vorweggenommene Erbfolge macht es möglich, schon zu Lebzeiten, Teile des künftigen Nachlasses den Erben  zukommen zu lassen.<br />




- '''Gewillkürte Erbfolge'''<br />
:'''Gewillkürte Erbfolge'''<br />


Der Erblasser erstellt ein Testament  und bestimmt somit wer was aus dem Nachlass erhalten soll. <br />
:Der Erblasser erstellt ein Testament  und bestimmt somit wer was aus dem Nachlass erhalten soll. <br />




- '''Gesetzliche Erbfolge''' <br />
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Wurde kein Testament erstellt, greift die gesetzliche Erbfolge.
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👁 Siehe auch: [[Erbschaftssteuer / Freibeträge]]  <br />
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Schlagwort: Nachlass, Nachlassverfügung, Erbfall, erben








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'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />


(vormals 82205 Gilching)




'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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Nachlass, Nachlassverfügung, Erbfall, erben


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Aktuelle Version vom 16. Juli 2022, 07:18 Uhr

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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Das Gesetz bestimmt, sofern kein Testament vorliegt, wer erbt. Der Verwandtschaftsgrad und der eheliche Güterstand ist bestimmend. Mit dem Testament wird das gesetzliche Erbrecht außer Kraft gesetzt. Ausnahme sind Anteile nach dem Pflichtteilsrecht.


  • Die Arten der Erbfolge.


Vorweggenommene Erbfolge
Die vorweggenommene Erbfolge macht es möglich, schon zu Lebzeiten, Teile des künftigen Nachlasses den Erben zukommen zu lassen.


Gewillkürte Erbfolge
Der Erblasser erstellt ein Testament und bestimmt somit wer was aus dem Nachlass erhalten soll.


Gesetzliche Erbfolge
Wurde kein Testament erstellt, greift die gesetzliche Erbfolge.




Siehe auch
Testament
Erbschaftssteuer / Freibeträge
Erbschaftssteuerversicherung



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Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)


Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn













Nachlass, Nachlassverfügung, Erbfall, erben