Arbeitnehmersparzulage: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben alle Arbeitnehmer deren zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht übersteigt. Die vermögenswirks…“)
 
 
(22 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Wertedatenbank}}
<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
</center>


Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben alle Arbeitnehmer deren zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht übersteigt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind ausschliesslich für wohnungswirtschaftliche Zwecke bestimmt.


- Alleinstehende XXX 17.900 €,
Anspruch auf die <big>'''Arbeitnehmersparzulage'''</big> haben alle Arbeitnehmer deren zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht übersteigt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind ausschliesslich für wohnungswirtschaftliche Zwecke bestimmt. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt:
- bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern XXX 35.800 €.


Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen in dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Die Arbeitnehmersparzulage wird aber erst zur Auszahlung fällig


- für Alleinstehende {{#var:14.36}} €,


mit Ablauf der für die jeweilige Anlageform vorgeschriebenen Sperrfrist,
- bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern {{#var:14.37}} €.<br />
mit Ablauf der im Wohnungsbau-Prämiengesetz oder in der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes genannten Sperr- und Rückzahlungsfristen,
mit Zuteilung des Bausparvertrags oder
in Fällen unschädlicher Verfügung.
Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens sind Kinderfreibeträge gemäß § 32 Abs. 6 EStG vom Einkommen abzuziehen. Das sind im Kalenderjahr 2018 pro Kind 3.714 Euro bei Alleinstehenden und 7.428 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten.


Die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage setzt eine sechs- bzw. siebenjährige Bindungsdauer voraus. Das heißt jedoch nicht, dass über die gesamte Laufzeit Einzahlungen erfolgen müssen.
 
Kinderfreibeträge sind vom Einkommen abzuziehen.<br />
Die Höhe des zu versteuernden Einkommens richtet sich nach dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.<br />
Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.<br />
Voraussetzung: Eine Vertragsbindung von 6 bis 7 Jahren. <br />
<br />
 
 
'''Siehe auch'''<br />
[[Bausparen, Förderung]]  <br />
 
 
 
[[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                  [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]
 
 
 
'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-.-.-.-
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 19. Januar 2023, 19:15 Uhr




Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben alle Arbeitnehmer deren zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht übersteigt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind ausschliesslich für wohnungswirtschaftliche Zwecke bestimmt. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt:


- für Alleinstehende 17.900,00 €,

- bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern 35.800,00 €.


Kinderfreibeträge sind vom Einkommen abzuziehen.
Die Höhe des zu versteuernden Einkommens richtet sich nach dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.
Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.
Voraussetzung: Eine Vertragsbindung von 6 bis 7 Jahren.


Siehe auch
Bausparen, Förderung


Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen                  zur Hauptseite 


Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn















-.-.-.-