Rentenversicherung private, gegen laufende Beitragszahlung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:




Bei der privaten Rentenversicherung gegen laufende Beitragszahlung setzt die erste Rentenzahlung zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt ein. Im Regelfall kann gewählt werden, ob zum festgelegten Zeitpunkt ein einmaliges Kapital oder eine laufend wiederkehrende monatliche Rente an den Bezugsberechtigten, im Regelfall der Versicherungsnehmer, ausgezahlt wird.
Bei der privaten Rentenversicherung gegen laufende Beitragszahlung setzt die erste Rentenzahlung zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt ein. Im Regelfall kann gewählt werden, ob zum festgelegten Zeitpunkt ein einmaliges Kapital oder eine laufend wiederkehrende monatliche Rente an den Bezugsberechtigten, im Regelfall der Versicherungsnehmer, ausgezahlt wird.<br />
 


* '''Besonderheiten zur Kapitalzahlung'''<br />
* '''Besonderheiten zur Kapitalzahlung'''<br />
Zeile 9: Zeile 10:


'''Vertragsabschluss ab dem 01.01.2005'''
'''Vertragsabschluss ab dem 01.01.2005'''
Der Ertragsanteil des Vertrages muss versteuert werden. Als Ertrag gilt die Auszahlungssumme abzüglich der eingezahlten Beiträge. Erfolgt die Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr muss der Ertragsanteil voll versteuert werden. Bei einer Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr unterliegt die Hälfte des Ertragsanteils der Steuerpflicht.
Der Ertragsanteil des Vertrages muss versteuert werden. Als Ertrag gilt die Auszahlungssumme abzüglich der eingezahlten Beiträge. Erfolgt die Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr muss der Ertragsanteil voll versteuert werden. Bei einer Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr unterliegt die Hälfte des Ertragsanteils der Steuerpflicht.<br />
 


* '''Besonderheiten zur Verrentung'''<br />
* '''Besonderheiten zur Verrentung'''<br />


Gemäß §§ 20 und 22 EStG (Einkommenssteuergesetz) sind die laufend wiederkehrenden Renten aus der privaten Rentenversicherung mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Diese Steuerregelung gilt für aufgeschobene, wie auch für sofort beginnende Rentenversicherungsverträge.
Gemäß §§ 20 und 22 EStG (Einkommenssteuergesetz) sind die laufend wiederkehrenden Renten aus der privaten Rentenversicherung mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Diese Steuerregelung gilt für aufgeschobene, wie auch für sofort beginnende Rentenversicherungsverträge.<br />
 
 
* '''Vertragsgestaltungsmöglichkeiten'''<br />


* '''Vertragsgestaltungsmöglichkeiten in der privaten Rentenversicherungsverträge'''
- Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr<br />
- Freie Wahl über den Beginn der ersten Rentenzahlung <br />
- Vereinbarung einer Rentengarantiezeit<br />
- Vereinbarung einer Witwen- oder Witwerzusatzversicherung<br />


* Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr
* Freie Wahl über den Beginn der ersten Rentenzahlung
* Vereinbarung einer Rentengarantiezeit
* Vereinbarung einer Witwen- oder Witwerzusatzversicherung






Schlagwort:<br />
 
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Rentenversicherung private | Alle Einträge zur '''private Rentenversicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]
 


<center>{{bimpimV02}}
<center>{{bimpimV02}}
.-.-.-.


[[Category:Rentenversicherung private]][[Category:PIM]]
[[Category:Rentenversicherung private]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 26. April 2021, 05:19 Uhr


Bei der privaten Rentenversicherung gegen laufende Beitragszahlung setzt die erste Rentenzahlung zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt ein. Im Regelfall kann gewählt werden, ob zum festgelegten Zeitpunkt ein einmaliges Kapital oder eine laufend wiederkehrende monatliche Rente an den Bezugsberechtigten, im Regelfall der Versicherungsnehmer, ausgezahlt wird.


  • Besonderheiten zur Kapitalzahlung

Vertragsabschluss bis zum 31.12.2004 Die Versicherungsleistung wird steuerfrei ausgezahlt. Unter der Voraussetzung, dass eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren und eine Mindestbeitragszahlungsdauer von 5 Jahren vereinbart wurde.

Vertragsabschluss ab dem 01.01.2005 Der Ertragsanteil des Vertrages muss versteuert werden. Als Ertrag gilt die Auszahlungssumme abzüglich der eingezahlten Beiträge. Erfolgt die Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr muss der Ertragsanteil voll versteuert werden. Bei einer Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr unterliegt die Hälfte des Ertragsanteils der Steuerpflicht.


  • Besonderheiten zur Verrentung

Gemäß §§ 20 und 22 EStG (Einkommenssteuergesetz) sind die laufend wiederkehrenden Renten aus der privaten Rentenversicherung mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Diese Steuerregelung gilt für aufgeschobene, wie auch für sofort beginnende Rentenversicherungsverträge.


  • Vertragsgestaltungsmöglichkeiten

- Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr
- Freie Wahl über den Beginn der ersten Rentenzahlung
- Vereinbarung einer Rentengarantiezeit
- Vereinbarung einer Witwen- oder Witwerzusatzversicherung



< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur private Rentenversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png



















.-.-.-.