Vandalismusschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Das mutwillige Zerstören fremden Eigentums wird als Vandalismus bezeichnet. Die Vandalismusschäden sind meistens sehr hoch.
Das mutwillige Zerstören fremden Eigentums wird als Vandalismus bezeichnet. Die Vandalismusschäden sfallen meistens sehr hoch aus.
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Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.
⚠️  Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.<br />
 
 
 


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Aktuelle Version vom 25. April 2021, 07:18 Uhr

Das mutwillige Zerstören fremden Eigentums wird als Vandalismus bezeichnet. Die Vandalismusschäden sfallen meistens sehr hoch aus. Einige Beispiele:

- Kfz Versicherung: zerkratze Autos, eingeschlagene Autoscheiben, zerstochene Reifen - im Rahmen der Vollkasko mitversichert
- Hausratversicherung: verwüstete Wohnung, eingeschlagene Glasscheiben, aufgeschlitzte Möbelstücke, - i.d.R. mitversichert
- Gebäudeversicherung: Graffiti - i.d.R. Nicht mitversichert aber gegen Aufpreis versicherbar
- Geschäfts-/Firmen Inhalts-/Inventarversicherung: i.d.R. mitversichert


⚠️ Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.



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