Innovationsklausel, updateklausel: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten  Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und  auch nicht für alle Tarifangebote.
Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten  Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und  auch nicht für alle Tarifangebote.
⚠️  Diese Klausel ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.


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Schlagwort: Innovationsklausel, updateklausel


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Aktuelle Version vom 11. Oktober 2021, 09:29 Uhr

Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und auch nicht für alle Tarifangebote.

⚠️ Diese Klausel ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.


Siehe auch:
Besserstellungsklausel
Best Leistungsgarantie
Vorsorgeversicherung


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