Kapitallebensversicherung, Besteuerung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
 
(15 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Kapitallebensversicherung, Besteuerung<br />


Das Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung ist maßgebend.<br />
Das Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung ist maßgebend.<br />


* '''Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005'''<br />
* '''Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005'''<br />
und die Vertragsdauer beträgt mindestens zwölf Jahre,<br />
: - und die Vertragsdauer beträgt mindestens zwölf Jahre,<br />
es sind mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden,<br />
: - es sind mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden,<br />
und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,<br />
: - und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,<br />


'''bleibt die Lebensversicherung bei Erfüllung aller Voraussetzungen ertragssteuerfrei'''. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten.<br />
: '''bleibt die Lebensversicherung bei Erfüllung aller Voraussetzungen ertragssteuerfrei'''.<br />
: Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten.<br />




* '''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005''' <br />
* '''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005''' <br />
der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,<br />
: - der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,<br />
die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br />
: - die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br />
   
   
sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br />
: - '''sind 50% der Erträge zu versteuern''', wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br />
   
   


* '''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2012'''
* '''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2012'''
der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,<br />
: - der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,<br />
die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br />
: - die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br />
 
: '''sind 50% der Erträge zu versteuern''', wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br />
 
 
'''Siehe auch:''' <br />
[[Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer]]<br />
 
 
 
[[Informationssystem Kapitallebensversicherung| Alle Einträge zur ''' Kapitallebensversicherung''' anzeigen]]                                    [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]
 
 
<center>{{BimpimV02}}
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br />


Siehe auch: [[Abgeltungssteuer]]<br />






Schlagwort: Lebensversicherung Besteuerung, Lebensversicherung Steuer, Steuer auf Lebensversicherungen, nachgelagerte Besteuerung, Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen<br />
Schlagwort: Lebensversicherung Besteuerung, Lebensversicherung Steuer, Steuer auf Lebensversicherungen, nachgelagerte Besteuerung, Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen<br />
-.-.-.-


[[Category:Kapitallebensversicherung]][[Category:PIM]]
[[Category:Kapitallebensversicherung]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 18. Juli 2021, 07:48 Uhr

Das Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung ist maßgebend.

  • Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005
- und die Vertragsdauer beträgt mindestens zwölf Jahre,
- es sind mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden,
- und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,
bleibt die Lebensversicherung bei Erfüllung aller Voraussetzungen ertragssteuerfrei.
Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten.


  • Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005
- der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,
- die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,
- sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..


  • Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2012
- der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,
- die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird,
sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..


Siehe auch:
Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer


 Alle Einträge zur  Kapitallebensversicherung anzeigen                                     zur Hauptseite 


Bim pim v02.png
















Schlagwort: Lebensversicherung Besteuerung, Lebensversicherung Steuer, Steuer auf Lebensversicherungen, nachgelagerte Besteuerung, Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen


-.-.-.-