Privatrechtsschutzversicherung, Gerichtsstand: Unterschied zwischen den Versionen
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Gerichtsstand (oder Gerichtsort) ist der Standort des zuständigen Gerichts, nach dessen Vorschriften das gerichtliche Verfahren durchgeführt wird. | Gerichtsstand (oder Gerichtsort) ist der Standort des zuständigen Gerichts, nach dessen Vorschriften das gerichtliche Verfahren durchgeführt wird. | ||
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Aktuelle Version vom 30. April 2022, 06:38 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Gerichtsstand (oder Gerichtsort) ist der Standort des zuständigen Gerichts, nach dessen Vorschriften das gerichtliche Verfahren durchgeführt wird.
⚠️ Für Rechtsschutzversicherte spielt dies eine ganz bedeutende Rolle. Bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kann auch vor einem Gericht verhandelt werden, das zu dem Bezirk gehört, in dem die schadenersatzpflichte Handlung erfolgte. Dies ist für eine Kostenübernahme des Rechtsschutzversicherers ausschlaggebend.
Wird eine natürliche Person /Unternehmer o. eine juristische Person verklagt, wird der Prozess an dem Ort geführt, an dem das Unternehmen rechtskräftig niedergelassen ist. Dies betrifft auch i.d.R. Gerichtsverfahren wenns es um ein Grundstücke oder Gebäude handelt.
Siehe auch
Privatrechtsschutzversicherung, örtlicher Geltungsbereich
Privatrechtsschutzversicherung, Amtsgericht
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