Anzeigepflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Anzeigepflicht gehört zu den Obliegenheiten des VN.
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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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'''Bei Antragstellung''': Der VN hat dem Versicherer alle ihm gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollumfänglich zu beantworten.


'''Bei Risikoveränderung/Gefahrerhöhung''': Der VN hat diese Umstände dem Versicherer anzuzeigen.


'''Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles''': Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden,  er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.<br />
'''Die <big>Anzeigepflicht</big> gehört zu den Obliegenheiten des VN.'''<br />




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'''Bei Antragstellung''': <br/>
Der VN hat dem Versicherer alle ihm gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollumfänglich zu beantworten.


Schlagwort: Anzeigepflicht, Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Risikoveränderung, Schadenminderung
'''Bei Risikoveränderung/Gefahrerhöhung''': <br/>
Der VN hat diese Umstände dem Versicherer anzuzeigen.


'''Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles''': <br/>
Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden,  er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.<br />
'''Die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung sind in § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.'''<br />
'''Siehe auch''' <br />
[[Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen]]<br />
[https://dejure.org/gesetze/VVG/19.html Anzeigepflichtverletzung VVG § 19 ]  <br />
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'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
Anzeigepflicht, Anzeigepflichtverletzungen, Obliegenheiten, Gefahrerhöhungen, Risikoveränderung, Schadenminderung, Folgen einer Anzeigepflichtverletzung<br />


[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
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Aktuelle Version vom 29. November 2022, 16:22 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Die Anzeigepflicht gehört zu den Obliegenheiten des VN.


Bei Antragstellung:
Der VN hat dem Versicherer alle ihm gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollumfänglich zu beantworten.

Bei Risikoveränderung/Gefahrerhöhung:
Der VN hat diese Umstände dem Versicherer anzuzeigen.

Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles:
Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden, er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.

Die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung sind in § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.


Siehe auch
Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen
Anzeigepflichtverletzung VVG § 19


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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn















Anzeigepflicht, Anzeigepflichtverletzungen, Obliegenheiten, Gefahrerhöhungen, Risikoveränderung, Schadenminderung, Folgen einer Anzeigepflichtverletzung