Gebäudeversicherung private, nicht versichert sind...: Unterschied zwischen den Versionen

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Gebäudeversicherung private, nicht versichert sind<br />


'''Nicht versichert sind:'''<br />


* grundsätzlich vorsätzlich oder grob fahrlässig angerichtete Schäden.
- grundsätzlich vorsätzlich oder grob fahrlässig angerichtete Schäden,<br />
Als grob fahrlässig gilt, wer z.B. im Winter sein Haus nicht beheizt und die Rohre einfrieren, oder bei einer Reise den Zulaufhahn der Waschmaschine nicht sperren.
- Sachen die ihrem Zweck Wärme und/oder Feuer ausgesetzt wurden, Beispiel: Kaminbrand,<br />
- Schäden aufgrund einer Überschwemmung, Grundwasser, Rückstau aus der Kanalisation, der witterungsbedingt erfolgt,<br/>
- Schäden, die entstanden sind, bevor das Gebäude fertiggestellt wurde,<br/>
- Schäden, die während des Umbaus entstehen, und als Folge das Gebäude unbenutzbar wird,<br/>
- Sturmschäden aufgrund einer Windstärke unter 8,<br/>
- Schäden an Mobiliar, das nicht mit dem Gebäude fest verbunden ist.<br/>


* nicht versichert sind Sachen die ihrem Zweck Wärme und/oder Feuer ausgesetzt wurden, wie zum Beispiel Schäden durch einen Kaminbrand.
'''Durch den Zusatzbaustein "Elementar"  sind folgende Schäden zusätzlich versicherbar:'''


Was ist bei Leitungswasser nicht versichert?
-  Erdrutsch,<br/>
Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau aus der Kanalisation und Hausschwamm
-  Erdsenkung,<br/>
Schäden, die vor Fertigstellung des Gebäudes entstehen
-  Lawinen,<br/>
Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist
-  Sturmflut,<br/>
Schäden durch Erdsenkung und Erdrutsch. (Diese sind aber durch Zusatz im Bereich Elementarschäden versicherbar)
-  Schnee,<br/>
Ableitungsrohre ausserhalb des Gebäudes und unter dem Haus verlaufende Rohre (Rohre dieser Art sind vereinzelt durch Mehrbeitrag versicherbar)
-  Hagel.<br/>
Was ist bei Sturm/Hagel nicht versichert?
 
Schäden durch Stürme unter Windstärke 8
 
Schäden, die vor Fertigstellung des Gebäudes entstehen
'''Siehe auch:''' <br />
Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist
[[Gebäudeversicherung private, grobe Fahrlässigkeit]]<br />
Schäden durch Lawinen und Sturmflut (Lawinen sind als Zusatz gegen Mehrbeitrag im Bereich der Elementarschäden versicherbar)
 
Ableitungsrohre ausserhalb des Gebäudes und unter dem Haus verlaufende Rohre (Rohre dieser Art sind vereinzelt durch Mehrbeitrag versicherbar)
 
Schäden durch Hagel, Schnee, Schmutz oder Regen, der durch unverschlossene oder undichte Fenster eintritt
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Schäden am (nicht mit dem Haus verbundenen) Mobiliar. Hierfür tritt die Hausratversicherung ein
 
 
<center>{{bimpimV02}}
 
[[Category:Gebäudeversicherung]][[Category:PIM]]
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schlagwort: Elementarschadenversicherung, Unwetterversicherung, Gebäudeversicherung Ausschlüsse<br />
 
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Aktuelle Version vom 27. April 2021, 06:02 Uhr

Nicht versichert sind:

- grundsätzlich vorsätzlich oder grob fahrlässig angerichtete Schäden,
- Sachen die ihrem Zweck Wärme und/oder Feuer ausgesetzt wurden, Beispiel: Kaminbrand,
- Schäden aufgrund einer Überschwemmung, Grundwasser, Rückstau aus der Kanalisation, der witterungsbedingt erfolgt,
- Schäden, die entstanden sind, bevor das Gebäude fertiggestellt wurde,
- Schäden, die während des Umbaus entstehen, und als Folge das Gebäude unbenutzbar wird,
- Sturmschäden aufgrund einer Windstärke unter 8,
- Schäden an Mobiliar, das nicht mit dem Gebäude fest verbunden ist.

Durch den Zusatzbaustein "Elementar" sind folgende Schäden zusätzlich versicherbar:

- Erdrutsch,
- Erdsenkung,
- Lawinen,
- Sturmflut,
- Schnee,
- Hagel.


Siehe auch:
Gebäudeversicherung private, grobe Fahrlässigkeit


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Schlagwort: Elementarschadenversicherung, Unwetterversicherung, Gebäudeversicherung Ausschlüsse

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