Privatrechtsschutzversicherung, Arbeitsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Arbeitsrechtsschutzversicherung kann der Angestellte, Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes abschließen.
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung (oder auch Berufsrechtsschutzversicherung) kann der '''Angestellte, Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes''' abschließen.
Für einige Berufsgruppen (Beamte, Ärzte, und weitere) gibt es spezielle Rechtsschutzversicherungen.
Für einige Berufsgruppen (Beamte, Ärzte, und weitere) gibt es spezielle Rechtsschutzversicherungen.


Die Arbeitsrechtsschutzversicherung  wird i.d.R.  nur in Verbindung mit dem allgemeinen Privatrechtsschutz angeboten.
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung  wird i.d.R.  nur in Verbindung mit dem allgemeinen Privatrechtsschutz angeboten.


Versicherungsschutz besteht bei Streitigkeiten um<br />
*'''Versicherungsschutz besteht bei Streitigkeiten um:'''<br />
 


- Abmahnungen,<br />
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- Abfindungen,<br />
- Abfindungen,<br />
- ausbleibende Gehälter, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,<br />
- ausbleibende Gehälter, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,<br />
- Überstundenvegütungen,<br />
- Überstundenvergütungen,<br />
- Streit rund um das Arbeitszeugnis oder andere Arbeitspapiere,<br />
- Streit um das Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere,<br />
- Jugendschutz, Mutterschutz.
 
*'''Leistungen und Kostenübernahme erfolgt für:'''<br />
 
- eigene Anwaltskosten (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz),<br />
- Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten,<br />
- Zeugengelder,<br />
- Gutachterkosten<br />
- Schlichtungsverfahren,skosten<br />
- Kosten der Gegenseite.<br />
 
*'''Wartezeiten'''<br />
 
Die Wartezeit beträgt drei Monate, danach können Leistungen beansprucht werden.
 
 
'''Siehe auch:''' <br />
[[Privatrechtsschutzversicherung, Wartezeiten]]  <br />
[[Privatrechtsschutzversicherung]]  <br />
 
 
[[Informationssystem Privatrechtsschutzversicherung|Alle Einträge zur '''Privatrechtsschutzversicherung''' anzeigen]]                                  [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']]
 
 
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- Jugendschutz, Mutterschutz.








Folgende Leistungen und Kosten übernimmt die Versicherung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten:


eigene Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,
Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten,
Zeugengelder,
Kosten für erforderliche Gutachten,
Kosten für Schlichtungsverfahren,
Kosten der Gegenseite, falls erforderlich.




nach drei Monaten Wartezeit in Anspruch nehmen.
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[[Category:Privatrechtsschutzversicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 14. Dezember 2021, 10:16 Uhr


Die Arbeitsrechtsschutzversicherung (oder auch Berufsrechtsschutzversicherung) kann der Angestellte, Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes abschließen. Für einige Berufsgruppen (Beamte, Ärzte, und weitere) gibt es spezielle Rechtsschutzversicherungen.

Die Arbeitsrechtsschutzversicherung wird i.d.R. nur in Verbindung mit dem allgemeinen Privatrechtsschutz angeboten.

  • Versicherungsschutz besteht bei Streitigkeiten um:

- Abmahnungen,
- Kündigungen,
- Abfindungen,
- ausbleibende Gehälter, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,
- Überstundenvergütungen,
- Streit um das Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere,
- Jugendschutz, Mutterschutz.

  • Leistungen und Kostenübernahme erfolgt für:

- eigene Anwaltskosten (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz),
- Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten,
- Zeugengelder,
- Gutachterkosten
- Schlichtungsverfahren,skosten
- Kosten der Gegenseite.

  • Wartezeiten

Die Wartezeit beträgt drei Monate, danach können Leistungen beansprucht werden.


Siehe auch:
Privatrechtsschutzversicherung, Wartezeiten
Privatrechtsschutzversicherung


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