Unfallversicherung private, Progression: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort: Gliedertaxe, Progressionsstaffel
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Version vom 2. Februar 2017, 06:08 Uhr


In der privaten Unfallversicherung kann durch die Progressionsvereinbarung die finanzielle Leistung im Versicherungsfall erhöht werden. Die Leistungssteigerung durch die Progression kommt im Regelfall bei einem Invaliditätsgrad von mind. 25% zu tragen. Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher die finanziellen Leistungen im Versicherungsfall.

Progressionsstaffel/Invaliditätsgrad 0 % 225 % 350 % 500 % 1.000 %
25,00 % 25.000 56.250 87.500 125.000 250.000
30,00 % 30.000 67.500 105.000 150.000 300.000
40,00 % 40.0000 90.000 140.000 200.000 400.000
50,00 % 50.000 112.500 175.000 250.000 500.000
60,00 % 60.000 135.000 210.000 300.000 600.000
70,00 % 70.000 157.500 245.000 350.000 700.000
80,00 % 80.000 180.000 280.000 400.000 800.000
90,00 % 90.000 202.500 315.000 450.000 900.000
100,00 % 100.000 225.000 350.000 500.000 1.000.000
Verlust/Gebrauchsunfähigkeit... normale Gliedertaxe TopGliedertaxe
eines Auges 50,00 % 70,00 %
beider Augen 100,00 % 100,00 %
des Geruchs 10,00 % 20,00 %
des Geschmacks 5,00 % 20,00 %
des Gehörs auf einem Ohr 30,00 % 50,00 %
des Gehörs auf beiden Ohren 60,00 % 75,00 %
der Hand im Handgelenk 55,00 % 70,00 %
des Daumens 20,00 % 28,00 %
des Zeigefingers 10,00 % 25,00 %
eines anderen Fingers 5,00 % 15,00 %
der Stimme 0,00 % 100,00 %
eines Armes im Schultergelenk 70,00 % 100,00 %
eines Armes bis oberhalb des Ellbogengelenk 65,00 % 100,00 %
eines Armes unterhalb des Ellbogengelenk 60,00 % 80,00 %
eines Beines über der Mitte des Oberschenkel 70,00 % 100,00 %
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkel 60,00 % 100,00 %
eines Beines bis unterhalb des Knies 50,00 % 70,00 %
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkel 45,00 % 70,00 %
eines Fußes im Fußgelenk 40,00 % 70,00 %
einer großen Zehe 5,00 % 20,00 %
einer anderen Zehe 2,00 % 10,00 %


Schlagwort: Gliedertaxe, Progressionsstaffel