Unfallversicherung private, Progression: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
Unfallversicherung private, Progression


In der privaten Unfallversicherung kann durch die Progressionsvereinbarung die finanzielle Leistung im Versicherungsfall erhöht werden. Die Leistungssteigerung durch die Progression kommt im Regelfall bei einem Invaliditätsgrad von mind. 25% zu tragen. Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher die finanziellen Leistungen im Versicherungsfall.
 
In der privaten Unfallversicherung kann durch die Progressionsvereinbarung die finanzielle Leistung im Versicherungsfall erhöht werden. '''Die Leistungssteigerung durch die Progression kommt im Regelfall bei einem Invaliditätsgrad von mind. 25% zu tragen.''' Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher die finanziellen Leistungen im Versicherungsfall.


{| class="wikitable"
{| class="wikitable"

Version vom 2. Februar 2017, 05:56 Uhr


In der privaten Unfallversicherung kann durch die Progressionsvereinbarung die finanzielle Leistung im Versicherungsfall erhöht werden. Die Leistungssteigerung durch die Progression kommt im Regelfall bei einem Invaliditätsgrad von mind. 25% zu tragen. Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher die finanziellen Leistungen im Versicherungsfall.

Progressionsstaffel/Invaliditätsgrad 0 % 225 % 350 % 500 % 1.000 %
25,00 % 25.000 56.250 87.500 125.000 250.000
30,00 % 30.000 67.500 105.000 150.000 300.000
40,00 % 40.0000 90.000 140.000 200.000 400.000
50,00 % 50.000 112.500 175.000 250.000 500.000
60,00 % 60.000 135.000 210.000 300.000 600.000
70,00 % 70.000 157.500 245.000 350.000 700.000
80,00 % 80.000 180.000 280.000 400.000 800.000
90,00 % 90.000 202.500 315.000 450.000 900.000
100,00 % 100.000 225.000 350.000 500.000 1.000.000
versichert ist bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit... normale Gliedertaxe Gliedertaxe Top-Anbieter
eines Auges 50,00 % 70,00 %
beider Augen 100,00 % 100,00 %
des Geruchs 10,00 % 20,00 %
des Geschmacks 5,00 % 20,00 %
des Gehörs auf einem Ohr 30,00 % 50,00 %
des Gehörs auf beiden Ohren 60,00 % 75,00 %
der Hand im Handgelenk 55,00 % 70,00 %
des Daumens 20,00 % 28,00 %
des Zeigefingers 10,00 % 25,00 %
eines anderen Fingers 5,00 % 15,00 %
der Stimme 0,00 % 100,00 %
eines Armes im Schultergelenk 70,00 % 100,00 %
eines Armes bis oberhalb des Ellbogengelenks 65,00 % 100,00 %
eines Armes unterhalb des Ellbogengelenks 60,00 % 80,00 %
eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70,00 % 100,00 %
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60,00 % 100,00 %
eines Beines bis unterhalb des Knies 50,00 % 70,00 %
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45,00 % 70,00 %
eines Fußes im Fußgelenk 40,00 % 70,00 %
einer großen Zehe 5,00 % 20,00 %
einer anderen Zehe 2,00 % 10,00 %


XYZ

Schlagwort: