Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens'''
'''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens'''


 
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'''Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos'''  
'''Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos'''  
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Aktuelle Version vom 16. September 2023, 15:07 Uhr

Ordentliche Kündigung

Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.

⚠️ Das muß aber nicht so sein. Die Vertrags-, Tarifbedingungen geben Auskunft, schauen Sie nach !


Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens

XXX

Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos XXX


Siehe auch:
Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel
Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherer


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