Deckungszusage / vorläufige Deckungszusage: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 11. Juni 2023, 09:28 Uhr

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Die Deckungszusage erfolgt durch den Versicherer. Dieser erklärt rechtsverbindlich die Kostenübernahme im eingetretenen Schadenfall.

Unter vorläufiger Deckungszusage versteht man die Zusage des Versicherers, bevor der eigentliche Versicherungsvertrag zustandegekommen ist und der Erstbeitrag gezahlt, sofortigen Versicherungsschutz zu bieten.


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