Kfz Versicherung, Schadensmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Der Schädiger muss grundsätzlich nach einem Verkehrsunfall den Schaden seiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden.''' Der Geschädigte muss den Unfall nicht melden.
 
An der Unfallstelle sollte man als Geschädigter die Schäden am Fahrzeug dokumentieren und ggf. die Polizei und den Notarzt alarmieren. Um das Schadenereignis dem Versicherer später ordentlich melden zu können, sollten die Unfallbeteiligten ihre Personalien austauschen sowie die Personalien von evtl. vorhandenen Unfallzeugen notieren. Hilfreich ist es, die Unfallstelle sowie die beschädigten Fahrzeuge zu fotografieren um die Abwicklung des Verkehrsunfalls mit dem Versicherer zu erleichtern.
 
 
⚠️ '''Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab''', auch wenn die Sachlage noch so klar erscheint. Sie gefährden sonst Ihren Versicherungsschutz.<br />
 
 
* '''Inhalt der Unfallmeldung'''<br />
 
:- Personalien des Schädigers bzw. des Geschädigten und evtl. der Unfallzeugen aufnehmen<br />
:- Autokennzeichen der Unfallfahrzeuge notieren<br />
:- genauen Unfallort angeben<br />
:- genauen Unfalltag und Unfalluhrzeit angeben<br />
:- Schadenhöhe einschätzen<br />
:- Unfallschilderung/Darstellung des Unfallhergangs aufzeigen<br />
:- Tagebuch / Aktenzeichen-Nr. der Polizei notieren<br />
:- Beweismittel, wie. z.B. Fotos vom Unfallort, Fotos der Unfallfahrzeuge machen<br />
 
 
* '''Was Ist zu tun'''<br />
 
:- Warnblinkanlage einschalten<br />
:- Sicherung der Unfallstelle<br />
:- Notruf absetzen (110 Polizei - 112 Feuerwehr)<br />
:- Warndreieck im entsprechenden Abstand vor der Unfallstelle aufstellen<br />
:- Erste Hilfe leisten, Verletzte versorgen
 
 
* '''Beweismittel aufnehmen'''<br />
 
:- Unfallstelle fotografieren und skizzieren<br />
:- Unfallfahrzeuge fotografieren<br />
:- Unfallprotokoll erstellen mittels europäischer Unfallbericht erstellen<br />
:- Adressen von Zeugen notieren<br />
 
 
* '''Verkehrsfluss ggf. wieder herstellen'''<br />
 
:- Unfallstelle bei kleineren Bagatellschäden zügig räumen<br />
:- Unfallfahrzeuge zur Seite fahren<br />
 
 
* '''Personalienaustausch aller Unfallbeteiligten'''<br />
 
 
* '''Eigenen Kfz-Versicherer imformieren'''
 
 
 
 
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'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>


Der Schädiger muss grundsätzlich nach einem Verkehrsunfall den Schaden seiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Der Geschädigte muss den Unfall nicht melden.


'''Verkehrsunfall: Definition'''


Der Verkehrsunfall ist ein plötzliches, zumindest von einem Beteiligten nicht gewolltes Ereignis, das ursächlich mit den Gefahren des öffentlichen Straßenverkehrs steht, und zu einem Sachschaden und/oder Personenschaden führt.


An der Unfallstelle sollte man als Geschädigter die Schäden am Fahrzeug dokumentieren und ggf. die Polizei und den Notarzt alarmieren. Um das Schadenereignis dem Versicherer später ordentlich melden zu können, sollten die Unfallbeteiligten ihre Personalien austauschen sowie die Personalien von evtl. vorhandenen Unfallzeugen notieren. Hilfreich ist es, die Unfallstelle sowie die beschädigten Fahrzeuge zu fotografieren um die Abwicklung des Verkehrsunfalls mit dem Versicherer zu erleichtern.


'''Inhalt der Unfallmeldung'''


Die nachfolgenden Punkte sollten in der Unfallmeldung beinhaltet sein:


* Personalien des Schädigers bzw. des Geschädigten und evtl. der Unfallzeugen
* Autokennzeichen der Unfallfahrzeuge
* genauer Unfallort
* Unfalltag und Unfalluhrzeit
* Schadenhöhe
* Darstellung des Unfallhergangs
* Tagebuch / Aktenzeichen-Nr. der Polizei
* Beweismittel, wie. z.B. Fotos vom Unfallort, Fotos der Unfallfahrzeuge


'''Wichtiger Hinweis bei einem Verkehrsunfall – Was zu tun ist!'''


'''1. Absicherung der Unfallstelle'''


* Warnblinkanlage einschalten
* Warndreieck im entsprechenden Abstand vor der Unfallstelle aufstellen


'''2. Erste Hilfe leisten und Notruf absetzen'''


* Erste Hilfe leisten und Verletze versorgen
* einen Notruf absetzen (110) Polizei und/oder (112) Feuerwehr


'''3. Beweismittel aufnehmen'''


* Unfallstelle fotografieren und skizzieren
* Unfallfahrzeuge fotografieren
* Unfallprotokoll erstellen mittels europäischer Unfallbericht


'''4. Wiederherstellung des Verkehrsflusses'''


* Unfallstelle zügig räumen, bei kleineren Bagatellschäden
* Unfallfahrzeuge zur Seite fahren


'''5. Austausch der Personalien aller Unfallbeteiligten'''


* Austausch der Personalien mittels europäischer Unfallbericht


'''6. Schuldanerkenntnis vermeiden'''


* unter keinen Umständen eine Schuldanerkenntnis abgeben; der Versicherungsschutz kann verloren gehen


'''7. eigenen Kfz-Versicherer imformieren'''


* umgehend den eigenen Kfz-Versicherer informieren


Schaden melden, Schadenmeldung, Kfz Schaden melden


Schlagwort: Schaden melden,
[[Category:Kfz Versicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 10. Juni 2023, 07:54 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Der Schädiger muss grundsätzlich nach einem Verkehrsunfall den Schaden seiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Der Geschädigte muss den Unfall nicht melden.

An der Unfallstelle sollte man als Geschädigter die Schäden am Fahrzeug dokumentieren und ggf. die Polizei und den Notarzt alarmieren. Um das Schadenereignis dem Versicherer später ordentlich melden zu können, sollten die Unfallbeteiligten ihre Personalien austauschen sowie die Personalien von evtl. vorhandenen Unfallzeugen notieren. Hilfreich ist es, die Unfallstelle sowie die beschädigten Fahrzeuge zu fotografieren um die Abwicklung des Verkehrsunfalls mit dem Versicherer zu erleichtern.


⚠️ Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab, auch wenn die Sachlage noch so klar erscheint. Sie gefährden sonst Ihren Versicherungsschutz.


  • Inhalt der Unfallmeldung
- Personalien des Schädigers bzw. des Geschädigten und evtl. der Unfallzeugen aufnehmen
- Autokennzeichen der Unfallfahrzeuge notieren
- genauen Unfallort angeben
- genauen Unfalltag und Unfalluhrzeit angeben
- Schadenhöhe einschätzen
- Unfallschilderung/Darstellung des Unfallhergangs aufzeigen
- Tagebuch / Aktenzeichen-Nr. der Polizei notieren
- Beweismittel, wie. z.B. Fotos vom Unfallort, Fotos der Unfallfahrzeuge machen


  • Was Ist zu tun
- Warnblinkanlage einschalten
- Sicherung der Unfallstelle
- Notruf absetzen (110 Polizei - 112 Feuerwehr)
- Warndreieck im entsprechenden Abstand vor der Unfallstelle aufstellen
- Erste Hilfe leisten, Verletzte versorgen


  • Beweismittel aufnehmen
- Unfallstelle fotografieren und skizzieren
- Unfallfahrzeuge fotografieren
- Unfallprotokoll erstellen mittels europäischer Unfallbericht erstellen
- Adressen von Zeugen notieren


  • Verkehrsfluss ggf. wieder herstellen
- Unfallstelle bei kleineren Bagatellschäden zügig räumen
- Unfallfahrzeuge zur Seite fahren


  • Personalienaustausch aller Unfallbeteiligten


  • Eigenen Kfz-Versicherer imformieren



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Anschrift
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Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn












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