Stutenträchtigkeitsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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<big>'''Stutenträchtigkeitsversicherung:'''</big>  
<big>'''Stutenträchtigkeitsversicherung'''</big>
 
 
<big>'''Pferde Trächtigkeitsversicherung'''</big> '''<br>
Sie schützt den finanziellen Wert der trächtigen Stute''', wenn diese während der Trächtigkeit oder bis 10 Tage nach der Geburt des Fohlens verstirbt. In der Trächtigkeitsversicherung können Erstlingsstuten bis zum vollendeten 15. Lebensjahr versichert werden.
 
 
*'''Grundlage der Versicherungssumme'''
 
:Als Grundlage des finanziellen Ausgleichs beim Tod der Stute wird die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme verwendet. Diese ist im Regelfall begrenzt auf max. 10.000 Euro. Im Versicherungsfall werden 80 % der Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
 
*'''Beitrag zur Trächtigkeitsversicherung'''
 
:Der Beitrag zur Trächtigkeitsversicherung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme, dem Alter der Stute sowie, ob es sich bei der Stute um eine Erstlingsstufe handelt. Als Erstlingsstute werden Stuten bezeichnet, die zuvor noch kein Fohlen zur Welt gebracht haben. Für Erstlingsstuten zwischen dem 10. und 15. Lebensjahr ist ein Beitragzuschlag für die Trächtigkeitsversicherung zu bezahlen. Grund hierfür ist das erhöhte Risiko bei der Erstgeburt. Es wird ein Einmalbeitrag fällig, da es sich um einen Kurzfristvertrag handelt.
 
*'''Schadenbeispiel'''
 
:Während der Geburt des Fohlens kommt es zu unerwarteten Blutungen im Bauchbereich der Stute. Durch den Blutverlust ist die Nottötung der Stute erforderlich.
 
 
 
 
 
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Aktuelle Version vom 17. Mai 2023, 09:53 Uhr

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Stutenträchtigkeitsversicherung


Pferde Trächtigkeitsversicherung
Sie schützt den finanziellen Wert der trächtigen Stute, wenn diese während der Trächtigkeit oder bis 10 Tage nach der Geburt des Fohlens verstirbt. In der Trächtigkeitsversicherung können Erstlingsstuten bis zum vollendeten 15. Lebensjahr versichert werden.


  • Grundlage der Versicherungssumme
Als Grundlage des finanziellen Ausgleichs beim Tod der Stute wird die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme verwendet. Diese ist im Regelfall begrenzt auf max. 10.000 Euro. Im Versicherungsfall werden 80 % der Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
  • Beitrag zur Trächtigkeitsversicherung
Der Beitrag zur Trächtigkeitsversicherung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme, dem Alter der Stute sowie, ob es sich bei der Stute um eine Erstlingsstufe handelt. Als Erstlingsstute werden Stuten bezeichnet, die zuvor noch kein Fohlen zur Welt gebracht haben. Für Erstlingsstuten zwischen dem 10. und 15. Lebensjahr ist ein Beitragzuschlag für die Trächtigkeitsversicherung zu bezahlen. Grund hierfür ist das erhöhte Risiko bei der Erstgeburt. Es wird ein Einmalbeitrag fällig, da es sich um einen Kurzfristvertrag handelt.
  • Schadenbeispiel
Während der Geburt des Fohlens kommt es zu unerwarteten Blutungen im Bauchbereich der Stute. Durch den Blutverlust ist die Nottötung der Stute erforderlich.



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