Bezugsrecht, bezugsberechtigte Person: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Bezugsrecht (Zahlungsempfänger im Versicherungsfall oder bei Ablauf) wird durch den Versicherungsnehmer bestimmt.
 
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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Das '''<big>Bezugsrecht</big>''' (Zahlungsempfänger im Versicherungsfall oder bei Ablauf) wird durch den Versicherungsnehmer (VN) bestimmt.
Handelt es sich um ein '''widerrufliches Bezugsrecht''', kann der VN einseitig dieses Bezugsrecht ändern.
Handelt es sich um ein '''widerrufliches Bezugsrecht''', kann der VN einseitig dieses Bezugsrecht ändern.
Handelt es sich um ein '''unwiderrufliches Bezugrecht''' so ist eine Änderung nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten möglich.<br />
Handelt es sich um ein '''unwiderrufliches Bezugrecht''' so ist eine Änderung nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten möglich.<br />


- In der privaten Unfallversicherung wird die bezugsberechtigte Person im Todesfall bestimmt,<br />


- privaten Lebensversicherung wird die bezugsberechtigte Person im Todesfall und Erlebensfall bestimmt,<br />
- In der '''privaten Unfallversicherung''' wird die bezugsberechtigte Person im Todesfall bestimmt,<br />
 
- In der '''privaten Lebensversicherung''' wird die bezugsberechtigte Person im Todesfall und Erlebensfall bestimmt,<br />
 
- In der '''privaten Rentenversicherung''' wird die bezugsberechtigte Person im Todesfall und Erlebensfall bestimmt.<br />
 
 
⚠️ Wird im Testament eine anderweitige Person als Erbe benannt, wird dem nur stattgegeben, wenn auch der Versicherer von der Änderung der Begünstigung in Kenntnis gesetzt wurde.
 
 
 
 
[[Informationssystem Versicherung allgemein |Einträge  '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                              [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]
 
 
 
 
'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


- privaten Rentenversicherung wird die bezugsberechtigte Person im Todesfall und Erlebensfall bestimmt.<br />




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Schlagwort: Bezugsrecht, widerrufliches Bezugsrecht, unwiderrufliches Bezugsrecht, bezugsberechtigte Person<br />


Bezugsrecht, widerrufliches Bezugsrecht, unwiderrufliches Bezugsrecht, bezugsberechtigte Person, Bezugsrecht ändern<br />


[[Category:Versicherung_Allgemein]]
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
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