Kfz Versicherung, Fahrerkreis: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Fahrerkreis bestimmt den berechtigten Nutzer des Kfz und wird durch den Versicherungsnnehmer bestimmt.
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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
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'''Der <big>Fahrerkreis</big> bestimmt die berechtigten Nutzer des Kfz''' und wird durch den Versicherungsnnehmer bestimmt.
Hierdurch wird wesentlich die Beitragshöhe beeinflusst. Je grösser der Fahrerkreis, um so höher die Prämie.
Hierdurch wird wesentlich die Beitragshöhe beeinflusst. Je grösser der Fahrerkreis, um so höher die Prämie.
Zum einen kann eine personalisierte, namentliche Benennung wie beispielsweise "Ehefrau, Lebenspartner, Kinder usw. erfolgen und zum anderen
bleibt es bei einem offenen Personenkreis.
Wird das Kfz, bei benanntem Nutzerkreis, mit Wissen des Versicherungsnehmers, von "unberechtigten" Fahreren genutzt, so liegt eine Obliegenheitsverletzung des VN  vor. Auf Grund der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht leistet der Versicherer, ein Regress ist aber nicht auszuschliessen.
Zur Ermittlung des Beitrages zur Kfz-Versicherung ist die Angabe des Nutzerkreises, der das zu versichernde Fahrzeug verwendet, zwingend erforderlich. Nachfolgend eine Aufstellung, wie der Fahrerkreis definiert ist.
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! Fahrerkreis !! Definition
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| Einzelfahrer || Das zu versichernde Fahrzeug wird ausschließlich vom Einzelfahrer bzw. Versicherungsnehmer gefahren.
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| Partnerfahrer || Das Fahrzeug wird ausschließlich vom Versicherungsnehmer und dessen Ehepartner oder Lebenspartner gefahren.
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| Familienfahrer || Das Fahrzeug wird ausschließlich vom Versicherungsnehmer und dessen Familienangehörigen gefahren. Als Familienangehörige gelten: Elten, Kinder, Ehepartner, Lebenspartner, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Geschwister und Enkel. Achtung, nicht selten ist der Versicherungsschutz
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| Beliebige Fahrer || Das Fahrzeug kann von beliebigen Personen gefahren werden.
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'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
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Personalisiert (enger Fahrerkreis)
namentlich (z.B. "Max Mustermann")
über Zugehörigkeit zum Versicherungsnehmer (z.B. Ehefrau, Lebenspartner, alle volljährigen Kinder)
offener/unbestimmter Personenkreis


Lässt der Versicherungsnehmer bzw. Halter jemanden außerhalb des definierten Fahrerkreises (also einen unberechtigten Fahrer) fahren, begeht er eine Obliegenheitsverletzung.
Kfz-Haftpflicht zahlt immer


Auch wenn ein Fahrer am Steuer saß, der nicht im Versicherungsvertrag eingetragen war, greift bei einem selbst verursachten Unfall die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht. 
[[Category:Kfz Versicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 26. Februar 2023, 13:40 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Der Fahrerkreis bestimmt die berechtigten Nutzer des Kfz und wird durch den Versicherungsnnehmer bestimmt. Hierdurch wird wesentlich die Beitragshöhe beeinflusst. Je grösser der Fahrerkreis, um so höher die Prämie. Zum einen kann eine personalisierte, namentliche Benennung wie beispielsweise "Ehefrau, Lebenspartner, Kinder usw. erfolgen und zum anderen bleibt es bei einem offenen Personenkreis.

Wird das Kfz, bei benanntem Nutzerkreis, mit Wissen des Versicherungsnehmers, von "unberechtigten" Fahreren genutzt, so liegt eine Obliegenheitsverletzung des VN vor. Auf Grund der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht leistet der Versicherer, ein Regress ist aber nicht auszuschliessen.

Zur Ermittlung des Beitrages zur Kfz-Versicherung ist die Angabe des Nutzerkreises, der das zu versichernde Fahrzeug verwendet, zwingend erforderlich. Nachfolgend eine Aufstellung, wie der Fahrerkreis definiert ist.


Fahrerkreis Definition
Einzelfahrer Das zu versichernde Fahrzeug wird ausschließlich vom Einzelfahrer bzw. Versicherungsnehmer gefahren.
Partnerfahrer Das Fahrzeug wird ausschließlich vom Versicherungsnehmer und dessen Ehepartner oder Lebenspartner gefahren.
Familienfahrer Das Fahrzeug wird ausschließlich vom Versicherungsnehmer und dessen Familienangehörigen gefahren. Als Familienangehörige gelten: Elten, Kinder, Ehepartner, Lebenspartner, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Geschwister und Enkel. Achtung, nicht selten ist der Versicherungsschutz
Beliebige Fahrer Das Fahrzeug kann von beliebigen Personen gefahren werden.


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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn











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