Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Bei der Pflichtversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben ist'''. <br />
<center>
Hierbei wird in '''staatliche''' und '''privatrechtliche''' Versicherungssysteme unterschieden.
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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung'''<br />
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<big>'''AKTUELL 10-11-2022
'''Berufs- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Berufsbetreuer - Pflichtversicherung'''</big>
'''Ab dem Jahr 2023 gilt für <big>Berufsbetreuer</big>''' die Pflicht eine Vermögenshaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Mindestschutz für jeden Versicherungsfall beträgt 250.000 EURO, bei einer vier-fach Maximierung. Somit steht eine Jahresgesamtversicherungsumme von 1 Million zur Verfügung.
 
 
 
'''Bei der <big>Pflichtversicherung / Pflichtversicherungen</big> handelt es sich um eine Versicherung, die gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben ist (Versicherungspflicht)'''. Hierbei wird zwischen '''gesetzlichen/staatlichen''' und '''privatrechtlichen''' Versicherungssystemen unterschieden.<br />
 
Als Beispiel für die privaten Pflichtversicherungen, steht die Kfz-Haftpflichtversicherung und für die (gesetzliche/staatliche) die Sozialversicherung mit der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und der Arbeitnehmer-Unfallversicherung.
 
 
 
<big>'''Pflichtversicherung,  gesetzliche/staatliche'''</big><br />


Als Beispiel steht die Kfz-Haftpflichtversicherung (privat) sowie die Sozialversicherung (gesetzlich) mit der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und der Arbeitnehmer-Unfallversicherung.


* <span style="background:#EAECF0"> '''Krankenversicherung (GKV)'''  </span>
:nach § 5 SGB V besteht Krankenversicherungspflicht für<br />
:Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze ,<br />
:Studenten, Auszubildende, Praktikanten, mit unentgeltlicher beruflichen Tätigkeit gem. Studienordnung,<br />
:Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten,<br />
:Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III,<br />
:Unternehmer in Land- und Forstwirtschaft sowie deren Familienangehörigen,<br />
:Künstler und Publizisten,<br />
:Personen ohne Krankenversicherung, die bei der gesetzlichen Kasse versichert waren oder dieser zuzuordnen sind.<br />


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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | 150px]]   || '''Die BaFin stellt eine  ausführliche Listung zu allen Pflichtversicherungen bereit:''' https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Liste/dl_li_vu_vers_mit_avbpflicht.pdf?__blob=publicationFile&v=4<br />
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | 90px]] '''Grundsätzlich nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sind''' <br />
:Beamte, Freiberufler, Selbständige (Ausnahme selbständige Künstler wie auch Publizisten). Es besteht aber die Verpflichtung eine Krankenversicherung abzuschließen. Diese Personen können sich freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen.  
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | 90px]] '''Die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer endet in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)''',
: wenn das Jahresbruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Der Arbeitnehmer hat nun die Möglichkeit von der "Befreiung zur GKV-Pflichtversicherung" Gebrauch zu machen. 
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'''Pflichtversicherungen,  gesetzlich'''<br />


* '''Krankenversicherung'''  (GKV) nach § 5 SGB V besteht Versicherungspflicht für<br />
* <span style="background:#EAECF0"> '''Pflichtversicherung Rentenversicherung (DRV) ''' </span>
:- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze ,<br />
:- Studenten, Auszubildende, Praktikanten, mit unentgeltlicher beruflichen Tätigkeit gem. Studienordnung,<br />
:- Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten,<br />
:- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III,<br />
:- Unternehmer in Land- und Forstwirtschaft sowie deren Familienangehörigen,<br />
:- Künstler und Publizisten,<br />
:- Personen ohne Krankenversicherung, die bei der gesetzlichen Kasse versichert waren oder dieser zuzuordnen sind<br />
 
 
* '''Rentenversicherung ''' (DRV) nach SGB VI<br />


:Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auf Ihre künftige Rente wirkt sich - in Abhängigkeit von Ihrer Verdienst- und Beitragshöhe - jeder eingezahlte Euro aus. Aber auch Personen, die Kinder erziehen, Auszubildende, Selbstständige und noch einige weitere, können pflichtversichert sein. Auch Selbständige, die ähnlich wie Arbeitnehmer überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind, sind von der Pflichtversicherung betroffen. Der Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist für Selbständige und freiberuflich Tätige auf Antrag möglich. Wird eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen oder die Selbständigkeit beendet ist die Rückkehr in die freiwillige Rentenversicherung möglich.
:Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auf Ihre künftige Rente wirkt sich - in Abhängigkeit von Ihrer Verdienst- und Beitragshöhe - jeder eingezahlte Euro aus. Aber auch Personen, die Kinder erziehen, Auszubildende, Selbstständige und noch einige weitere, können pflichtversichert sein. Auch Selbständige, die ähnlich wie Arbeitnehmer überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind, sind von der Pflichtversicherung betroffen. Der Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist für Selbständige und freiberuflich Tätige auf Antrag möglich. Wird eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen oder die Selbständigkeit beendet ist die Rückkehr in die freiwillige Rentenversicherung möglich.


:'''Ausgenommen von der Pflichtversicherung sind:'''<br />
:'''Ausgenommen von der Pflichtversicherung sind:'''<br />
:- Beamte, Richter und Berufssoldaten,<br />
:Beamte, Richter und Berufssoldaten,<br />
:- Handwerker, die rentenversichert sind<br />
:Handwerker, die rentenversichert sind,<br />
:- Landwirte nach § 1 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte<br />
: Landwirte nach § 1 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte,<br />
:- Altersrentner, die von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Vollrente erhalten<br />
: Altersrentner, die von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Vollrente erhalten,<br />
:- Wehr- oder Zivildienstleistende, die rentenversichert sind<br />
: Wehr- oder Zivildienstleistende, die rentenversichert sind,<br />
:- Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und bisher nicht rentenversichert waren<br />
: Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und bisher nicht rentenversichert waren.<br />
 


* '''Arbeitslosenversicherung'''    nach § 25 SGB III und für sonstige Versicherungspflichtige nach § 26 SGB III    <br />


:'''Zum versicherungspflichtigen Personenkreis zählen:''' <br />
* <span style="background:#EAECF0"> '''Pflichtversicherung Arbeitslosenversicherung (ALV)'''


:- Arbeitnehmer <br />
: Zum versicherungspflichtigen Personenkreis zählen: <br />
:- Beschäftigte die sich in der Berufsausbildung befinden<br />
:Arbeitnehmer <br />
:- Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz in einer <br />
: Beschäftigte die sich in der Berufsausbildung befinden,<br />
:- außerbetrieblichen Einrichtungen ausgebildet werden,<br />
: Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz in einer <br />
:- Teilnehmer/rinnen dualer Studiengänge,<br />
: außerbetrieblichen Einrichtungen ausgebildet werden,<br />
:- Heimarbeiter<br />
: Teilnehmer/rinnen dualer Studiengänge,<br />
:- Seeleute<br />
: Heimarbeiter,<br />
:- Wehrdienstleistende<br />
: Seeleute,<br />
:- nicht abschließend
: Wehrdienstleistende.<br />
: nicht abschließend




* '''Pflegeversicherung''' nach SGB XI<br />


* <span style="background:#EAECF0"> '''Pflichtversicherung Pflegeversicherung (PlFV)''' 
:Jeder der einer Beschäftigung nachgeht benötigt die gesetzliche Pflegeversicherung. Jede gesetzliche Krankenkasse hat eine Pflegekasse eingerichtet. Denn Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen.  
:Jeder der einer Beschäftigung nachgeht benötigt die gesetzliche Pflegeversicherung. Jede gesetzliche Krankenkasse hat eine Pflegekasse eingerichtet. Denn Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen.  




* '''Unfallversicherung ''' (GUV) nach SGBV XXX <br />
* <span style="background:#EAECF0">. ''' Pflichtversicherung Unfallversicherung (GUV) ''' <br />
:Die gesetzliche Unfallversicherung ist Sache des Arbeitgebers. Der Betrieb muß bei einer Berufsgenossenschaft oder einem  Unfallversicherungsträger angemeldet werden.  Alle in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis sind über den Arbeitgeber versichert. Dieser zahlt auch die Beiträge.
:Die gesetzliche Unfallversicherung ist '''Sache des Arbeitgebers.''' Der Betrieb muß bei einer Berufsgenossenschaft oder einem  Unfallversicherungsträger angemeldet werden.  Alle in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis sind über den Arbeitgeber versichert. Dieser zahlt auch die Beiträge.




:'''Versichert sind''' insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Darüber hinaus sind unter anderem folgende Personengruppen in die Versicherung einbezogen:<br />
:'''Versichert sind''' insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Darüber hinaus sind unter anderem folgende Personengruppen in die Versicherung einbezogen:<br />


:- Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, wie  Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Lebensretter, Blutspender,<br />
:Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, wie  Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Lebensretter, Blutspender,<br />
:- Zeugen, Schöffen<br />
: Zeugen, Schöffen,<br />
:- Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden, Schüler und<br />
: Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden, Schüler und<br />
:- Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung<br />
: Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildun,g<br />
:- Personen, die selbständig, als mitarbeitende Familienangehörige oder als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft <br />
: Personen, die selbständig, als mitarbeitende Familienangehörige oder als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft <br />
:- arbeiten<br />
: arbeiten,<br />
:- häusliche Pflegepersonen<br />
: häusliche Pflegepersonen,<br />
:- Arbeitslose, wenn sie auf Aufforderung der Arbeitsagentur die Agentur oder eine andere Stelle aufsuchen<br />
: Arbeitslose, wenn sie auf Aufforderung der Arbeitsagentur die Agentur oder eine andere Stelle aufsuchen,<br />
:- bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr)<br />
: bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr),<br />
:- Personen in der Rehabilitation (z.B. Krankenhausaufenthalt).<br />
: Personen in der Rehabilitation (z.B. Krankenhausaufenthalt).<br />
:- nicht abschließend
: nicht abschließend
:- Quelle BMAS, Stand 1.2.2021
: Quelle BMAS, Stand 1.2.2021
 


* '''Bauhelferversicherung - Unfallversicherung''' nach SGBV  VII <br />


Die Bauhelferversicherung deckt das Unfallrisiko von Freunden wie auch Verwandten (keine gewerbliche Tätigkeit) die bei der Hilfe auf der Baustelle einen Unfall erleiden. Berufsgenossenschaften sind die Versicherungsträger.
* <span style="background:#EAECF0"> '''Bauhelferversicherung - Unfallversicherung'''  <br />
:Die Bauhelferversicherung deckt das Unfallrisiko von Freunden wie auch Verwandten (keine gewerbliche Tätigkeit) die bei der Hilfe auf der Baustelle einen Unfall erleiden. Berufsgenossenschaften sind die Versicherungsträger.
⚠️ '''Der Bauherr ist verpflichtet seine Bauhelfer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.'''
⚠️ '''Der Bauherr ist verpflichtet seine Bauhelfer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.'''
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | 220px]]      || '''Ergänzend, da die gesetzliche Bauhelferversicherung nur geringen Schutz bietet''' und das Risiko auf Baustellen sehr hoch ist, ist der Abschluss einer privaten Bauhelferversicherung, mit moderaten Beiträgen, ratsam.  Hier geht es direkt zur privaten Bauhelferversicherung https://www.versicherungsvergleich.de/bauhelferversicherung
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | 90px]]      || '''Ergänzend, da die gesetzliche Bauhelferversicherung nur geringen Schutz bietet''' und das Risiko auf Baustellen sehr hoch ist, ist der Abschluss einer privaten Bauhelferversicherung, mit moderaten Beiträgen, ratsam.  Hier geht es direkt zur privaten Bauhelferversicherung
https://www.versicherungsvergleich.de/bauhelferversicherung
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''' Pflichtversicherungen, privatrechtlich'''<br />


* '''Private Krankenversicherung''' nach SGB V<br />
 
<big>''' Pflichtversicherungen, privatrechtliche'''</big><br />
 
 
* <span style="background:#EAECF0"> '''Private Krankenversicherung''' <br />
:Jeder in Deutschland ist dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. '''Je nach persönlichen Voraussetzungen, kommt hier die gesetzliche wie auch die private Krankenversicherung in Betracht'''::
:Jeder in Deutschland ist dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. '''Je nach persönlichen Voraussetzungen, kommt hier die gesetzliche wie auch die private Krankenversicherung in Betracht'''::
:- Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
:Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung,<br />
:- Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
:Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung,<br />
:- '''oder  als Mitglied in der privaten Krankenversicherung''' <br />
:'''oder  als Mitglied in der privaten Krankenversicherung. (nach Befreiung von der gesetzlichen Pflichtversicherung)'''<br />




* '''Private Pflegeversicherung''' nach SGB ??<br />
* <span style="background:#EAECF0"> '''Private Pflegeversicherung''' <br />
:Wie auch bei der privaten Krankenversicherung: Jeder in Deutschland ist dazu verpflichtet, eine Pflegeversicherung zu haben. '''Je nach persönlichen Voraussetzungen, kommt hier die gesetzliche wie auch die private Pflegeversicherung in Betracht'''::
:Wie auch bei der privaten Krankenversicherung: Jeder in Deutschland ist dazu verpflichtet, eine Pflegeversicherung zu haben. '''Je nach persönlichen Voraussetzungen, kommt hier die gesetzliche wie auch die private Pflegeversicherung in Betracht'''::
:- Pflichtversichert in der gesetzlichen Pflegeversicherung<br />
:Pflichtversichert in der gesetzlichen Pflegeversicherung,<br />
:- Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung<br />
:Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung<br />
:- '''oder  als Mitglied in der privaten Pflegeversicherung''' <br />
:'''oder  als Mitglied in der privaten Pflegeversicherung'''.<br />






* '''KFZ Haftpflichtversicherung''' nach Pflichtversicherungsgestz für Kraftfahrzeuge (PflVG) <br />
* <span style="background:#EAECF0"> '''KFZ / Motorrad / E-bike - Haftpflichtversicherung ''' <br />
:Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben.  In den EU-Staaten ist das KFZ-Haftpflichtversicherungsrecht weitgehend einheitlich, jedoch sind die  Höchstentschädigungssummen sehr unterschiedlich. Zum Ersatz des Schadens ist im Regelfall der Fahrer verpflichtet. Abweichend vom allgemeinen Grundsatz, dass nur bei eigenem Verschulden die Schadensersatzpflicht greift, gilt in der KFZ-Haftpflichtversicherung dieser Grundsatz nicht. Auch ohne eigenes Verschulden haftet nicht nur der Fahrer sondern auch der Halter des Fahrzeuges.
:Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben.  In den EU-Staaten ist das KFZ-Haftpflichtversicherungsrecht weitgehend einheitlich, jedoch sind die  Höchstentschädigungssummen sehr unterschiedlich. Zum Ersatz des Schadens ist im Regelfall der Fahrer verpflichtet. Abweichend vom allgemeinen Grundsatz, dass nur bei eigenem Verschulden die Schadensersatzpflicht greift, gilt in der KFZ-Haftpflichtversicherung dieser Grundsatz nicht. Auch ohne eigenes Verschulden haftet nicht nur der Fahrer sondern auch der Halter des Fahrzeuges. Gleiches gilt auch für Motorräder.




* '''Hundehalterhaftpflichtversicherung'''<br />
* <span style="background:#EAECF0">'''Hundehalterhaftpflichtversicherung'''<br />
: Die Hundehalterhaftpflichtversicherung, als Pflichtversicherung, ist '''von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.'''  
: Die Pflichtversicherung für Hundehalter, als Pflichtversicherung, ist ⚠️  '''von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.'''  


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:{| class="wikitable"
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! Bundesland !! Bestimmungen
! Bundesland !! Bestimmungen
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| Baden-Württemberg || keine Pflicht für alle Hunderassen
| Baden-Württemberg || keine Pflichtversicherung für alle Hunderassen
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| Bayern || keine Pflicht für alle Hunderassen
| Bayern || keine Pflichtversicherung für alle Hunderassen
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| Berlin || keine Pflicht für alle Hunderassen
| Berlin || keine Pflichtversicherung für alle Hunderassen
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| Brandenburg || American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire, Bullterrier und Kreuzungen, sowie weitere 14 Hunderassen
| Brandenburg || American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire, Bullterrier und Kreuzungen, sowie weitere 14 Hunderassen
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| Hessen || Pitbull Terrier, American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Rottweiler, Kaukasischer Owtscharka
| Hessen || Pitbull Terrier, American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Rottweiler, Kaukasischer Owtscharka
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| Mecklenburg-Vorpommern || '''Pflicht für alle Hunderassen'''
| Mecklenburg-Vorpommern || '''Pflichtversicherung für alle Hunderassen'''
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| Niedersachsen || '''Pflicht für alle Hunderassen'''
| Niedersachsen || '''Pflichtversicherung für alle Hunderassen'''
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| Nordrhein-Westfalen || Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen sowie Große Hunde
| Nordrhein-Westfalen || Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen sowie Große Hunde
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| Saarland || American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Bullterrier
| Saarland || American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Bullterrier
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| Sachsen-Anhalt || '''Pflicht für alle Hunderassen'''
| Sachsen-Anhalt || '''Pflichtversicherung für alle Hunderassen'''
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| Schleswig-Holstein || Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen
| Schleswig-Holstein || Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen
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* '''Berufshaftpflichtversicherung'''<br />
* <span style="background:#EAECF0">'''Sportschützen / Waffen -  Haftpflichtversicherung'''<br />


:Es besteht '''keine generelle''' Versicherungspflicht. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufsgruppen (überwiegend beratende Berufe) wie für Rechtsanwälte, Notare, Mediziner, Architekten, Ingenieure, Treuhänder, Dolmetscher, Steuerberater und viele weitere Freiberufler aber verpflichtend. Zur Berufsausübung ist der Abschluss einer solchen Versicherung nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung tritt nur für Vermögensschäden ein.  ⚠️ '''Sach- und Personenschäden sind nicht Gegenstand des Schutzes.'''
:Bei  Beantragung eines Waffenscheins muß der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.




* '''Betriebshaftpflichtversicherung'''<br />
* <span style="background:#EAECF0">'''Armbrust / Bogenschießen - Haftpflichtversicherung'''<br />


:Es besteht '''keine generelle''' Versicherungspflicht. Für bestimmte Betriebe ist die Betriebshaftpflichtversicherung aber vorgeschrieben. Versicherungsschutz wird für Vermögens-, Sach- und Personenschäden geboten.
: Nach dem deutschen Waffengesetztes sind  '''Armbrüste'''  den Schusswaffen gleichgestellt. Hier besteht '''Versicherungspflicht'''. Siehe hierzu ► [[Vereinshaftpflichtversicherung]]
: Der  <ins>'''Bogen'''</ins> gilt  als Sportausrüstung und fällt nicht unter das Waffengesetz, es besteht <ins>'''keine Versicherungspflicht'''</ins>.




* '''Jagdhaftpflichtversicherung'''<br />
* <span style="background:#EAECF0">'''Jagdhaftpflichtversicherung'''<br />


:Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Nur bei Nachweis ist die Beantragung eines Jagdscheins möglich. Kommen Personen durch die Schusswaffe zu Schaden, sind die Ansprüche der Geschädigten versichert.
:Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Nur bei Nachweis ist die Beantragung eines Jagdscheins möglich. Kommen Personen durch die Schusswaffe zu Schaden, sind die Ansprüche der Geschädigten versichert.




* <span style="background:#EAECF0">'''Pflichtversicherung Berufshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflichtversicherung'''<br />
:Es besteht '''keine generelle''' Versicherungspflicht. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufsgruppen (überwiegend beratende Berufe, <ins>[[ Kammerberufe]]</ins>  ) wie für Rechtsanwälte, Notare, Mediziner, Architekten, Ingenieure, Treuhänder, Dolmetscher, Steuerberater, Piloten, Hausverwalter, Hausverwaltungen, Immobilienverwalter und viele weitere Freiberufler aber verpflichtend. Zur Berufsausübung ist der Abschluss einer solchen Versicherung nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung tritt nur für Vermögensschäden ein.  ⚠️ '''Sach- und Personenschäden sind nicht Gegenstand des Schutzes'''. Siehe hierzu: Betriebshaftpflichtversicherung.<br>
: Aktuell: Ab dem 1.1.2023 besteht für <big>'''Berufsbetreuer'''</big> Versicherungspflicht. Hierbei handelt es sich um die <big>'''Vermögensschadenhaftpflichtversicherung'''</big>, nicht um die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |90px]]  || Berufshaftpflichtversicherung zum online Vergleich
► https://www.berufshaftpflichtversicherung.de
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* <span style="background:#EAECF0">'''Betriebshaftpflichtversicherung'''<br />
:Es besteht '''keine generelle''' Versicherungspflicht. Für bestimmte Betriebe ist die Betriebshaftpflichtversicherung aber vorgeschrieben. '''Versicherungsschutz wird für Vermögens-, Sach- und Personenschäden geboten'''.


* ''' Multikopterversicherung - Drohnenversicherung''' nach  § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)<br />
:Die Drohnen/Multikopterversicherung ist eine Pflichtversicherung. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Dies betrifft private Besitzer wie auch Gewerbetreibende. Auf Grund der Größe wie auch des  Gewichts bestehen keine Ausnahmen. ⚠️ '''In der Privathaftpflichtversicherung ist dieses Risiko nicht versichert.'''


* <span style="background:#EAECF0">''' Multikopterversicherung - Drohnenversicherung''' <br />
:Die Drohnen/Multikopterversicherung ist eine Pflichtversicherung. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vorgeschrieben. Dies betrifft private Besitzer wie auch Gewerbetreibende. Auf Grund der Größe wie auch des  Gewichts bestehen keine Ausnahmen<br />
:⚠️ '''In der Privathaftpflichtversicherung ist dieses Risiko nicht versichert.'''


* '''Vereinshaftpflichtversicherung'''<br />
* '''Transportversicherung'''<br />
* ''I'nsolvenzversicherung'''<br />


* <span style="background:#EAECF0">'''Frachtführerhaftpflichtversicherung'''<br />
:Die Frachtführerhaftpflicht ist eine Pflichtabsicherung  im gewerblichen Güterverkehr ab 3,5t. Gespanngesamtgewicht.
:Erläuterungen, Details siehe Güterkraftverkehrsgesetz:  ►https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/BJNR148510998.html


nicht abschließend


* <span style="background:#EAECF0">'''Insolvenzversicherung'''''<br />
: Durch die  Insolvenzversicherung  schützt sich ein Unternehmen vor Regressforderungen, nachdem Insolvenz angemeldet wurde. Der Kunde erhält vom Versicherer die geforderten Zahlungen.
: Überwiegend iin '''Dienstleistungsunternehmen''' findet die Insolvenzversicherung Anwendung. In der Touristikbranche / Reisegewerbe muß  der Reisunternehmer einen "Sicherungsschein" ausstellen.


:Für die '''betriebliche Altersversorgung''' ist der Träger der Pflichtversicherung der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Dessen Aufgabe es ist  für die Zahlungs-Gewährleistung  im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers, gegenüber den Arbeitnehmern zu erfüllen.
: Für '''andere Unternehmen''' ist eine Insolvenzversicherung u.a. dann von Vorteil, wenn eine Restruktuierung der Firma in Betracht gezogen wird. Dann können offene Forderungen ausgeglichen werden.




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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | 150px]]  || '''Die BaFin stellt eine  ausführliche Listung zu allen Pflichtversicherungen bereit:''' https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Liste/dl_li_vu_vers_mit_avbpflicht.pdf?__blob=publicationFile&v=4<br />
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | 90px]]  || '''Die BaFin stellt eine  ausführliche Listung zu allen Pflichtversicherungen in Deutschland bereit:'''<br />
 
►  https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Liste/dl_li_vu_vers_mit_avbpflicht.pdf?__blob=publicationFile&v=4<br />
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[[Informationssystem Versicherung allgemein |Einträge '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                        [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']]                            [[#top|zum '''Seitenanfang''']]


'''Siehe auch:''' <br />
[[Annahmezwang]]  <br />
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<center>{{bimpimV02}}


'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />




'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax: 08152 <br>




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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Pflichtversicherung, Pflichtversicherungen, Versicherungspflicht <br />
Pflichtversicherung, Sozialversicherungspflicht, Pflichtversicherungen, Pflichtversicherung in Deutschland, Versicherungspflicht, Pflichtversicherung Selbständige <br />
.-.-.-.
[[Category:Versicherung allgemein]][[Category:PIM]]
[[Category:Versicherung allgemein]][[Category:PIM]]
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