Reitbetrieb Betriebshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Versicherte Personen''' sind der Versicherungsnehmer, Betriebsangehörige und Repräsentanten, sofern diese dienstliche Verrichtungen tätigen.<br>
'''Versicherte Personen''' sind der Versicherungsnehmer, Betriebsangehörige und Repräsentanten, sofern diese dienstliche Verrichtungen tätigen.<br>


Die Risiken als Eigentümer oder Besitzer sind ausserordentlich groß.
Die Risiken als Eigentümer oder Besitzer sind ausserordentlich groß. Hier gilt es den gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen.
   
   



Version vom 22. Februar 2023, 08:42 Uhr

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Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für einen Reit-, Zucht- und Pferdepensionsbetrieb unerläßlich. Kommt es zu Schäden, die Dritten zugefügt werden, sind diese Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert.

Versicherte Personen sind der Versicherungsnehmer, Betriebsangehörige und Repräsentanten, sofern diese dienstliche Verrichtungen tätigen.

Die Risiken als Eigentümer oder Besitzer sind ausserordentlich groß. Hier gilt es den gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen.




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