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Haftpflichtversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen

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:Werden jemandem schuldhaft ein Schaden zugefügt, haftet der Schädiger in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamtem Vermögen. Dies ist nach  § 823 BGB – Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen / Schadenersatzregelung - bestimmt.  
:Werden jemandem schuldhaft ein Schaden zugefügt, haftet der Schädiger in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamtem Vermögen. Dies ist nach  § 823 BGB – Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen / Schadenersatzregelung - bestimmt.  
>> Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
:>> Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html




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