Krankenversicherung private, Neugeborene: Unterschied zwischen den Versionen

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Privat Versicherte müssen das Neugeborene ab dem Tag der Geburt krankenversichern. Es ist ein eigener Beitrag zu zahlen. Es besteht keine "Familienversicherung" wie in der gesetzlichen Krankenkasse.<br />
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'''Privat Versicherte müssen das <big>Neugeborene</big> ab dem Tag der Geburt krankenversichern.''' Es ist ein eigener Beitrag zu zahlen. Es besteht keine "Familienversicherung" wie in der gesetzlichen Krankenkasse.<br />


Wird das Neugeborene innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt versichert bzw. der Antrag zur Mitversicherung gestellt, so wird das Neugeborene rückwirkend zum Tag der Geburt, '''ohne wenn und aber''', ohne jegliche Einschränkungen, '''auch wenn bereits Kosten angefallen sind, versichert'''.
Wird das Neugeborene innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt versichert bzw. der Antrag zur Mitversicherung gestellt, so wird das Neugeborene rückwirkend zum Tag der Geburt, '''ohne wenn und aber''', ohne jegliche Einschränkungen, '''auch wenn bereits Kosten angefallen sind, versichert'''.
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👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Mutterschaftsgeld]]<br />
[[Krankenversicherung private, Kinder]]<br />
Schlagwort: Kinderkrankenversicherung, Kinderversicherung, Versicherung Neugeborene, Versicherung Säugling, Versicherung für Neugeborene
[[Krankenversicherung private, Mutterschaftsgeld]]<br />






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'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />




'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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Kinderkrankenversicherung, Kinderversicherung, Versicherung Neugeborene, Versicherung Säugling, Versicherung für Neugeborene


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Aktuelle Version vom 20. Januar 2023, 12:02 Uhr

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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Privat Versicherte müssen das Neugeborene ab dem Tag der Geburt krankenversichern. Es ist ein eigener Beitrag zu zahlen. Es besteht keine "Familienversicherung" wie in der gesetzlichen Krankenkasse.

Wird das Neugeborene innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt versichert bzw. der Antrag zur Mitversicherung gestellt, so wird das Neugeborene rückwirkend zum Tag der Geburt, ohne wenn und aber, ohne jegliche Einschränkungen, auch wenn bereits Kosten angefallen sind, versichert. Alle Wartezeiten entfallen.


Siehe auch
Krankenversicherung private, Kinder
Krankenversicherung private, Mutterschaftsgeld


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Anschrift
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Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn


















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