Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(38 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
</center>


'''Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen'''. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br />
'''Die <big>Arbeitslosenversicherung</big> gehört zu den verpflichtenden Sozialversicherungen'''. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br />


'''Arbeitnehmer sind pflichtversichert'''. <br />
'''Ausnahmen:''' geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br />
'''Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen''', sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben..<br />


- '''Arbeitnehmer sind generell pflichtversichert'''. <br />
- '''Ausnahmen:''' geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br />
- '''Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen''', sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br />


'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br />
- Einzahlung in die gesetzliche Arbeits­losen­versicherung für mindestens zwölf Monate in den vergangenen zwei Jahren vor der Selbständigkeit<br />
- Aufnahme der Tätigkeit darf nicht länger als drei Monate (§28a Abs. 3 SGB III) zurückliegen<br />
- Antragstellung bei der Arbeitsagentur des Wohnortes<br />
- Nachweis über Tätigkeit (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder entsprechender Arbeitsvertrag)<br />
- Existenzgründer müssen keinen Nachweis erbringen<br />


die freiwillige Arbeitslosenversicherung '''gilt nicht''' für Personen, die:<br />
*'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br />
:- Zahlungen in die Arbeits­losen­versicherung, mindestens zwölf Monate während zweieri Jahre vor Selbständigkeit<br />
:- Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen<br />
:- bei der Arbeitsagentur des Wohnortes muss ein Antrag gestellt worden sein<br />
:- Tätigkeitsnachweis erforderlich (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder Arbeitsvertrag)<br />
:- Firmenneugründer brauchen keinen Nachweis erbringen<br />


- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen <br />
*'''Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht''' für Personen, die:<br />
- bereits  längere Zeit selbständig waren<br />
:- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen <br />
- Arbeitslosengeld II bezogen haben<br />
:- bereits  längere Zeit selbständig waren<br />
:- Arbeitslosengeld II bezogen haben<br />


*'''Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung'''<br />
:Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 %  des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der  Versicherungszeit und dem Alter aus. <br />


'''Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung'''<br />


Die Deckungslücke kann für Viele sogar existenzbedrohend sein. Wer nicht auf Gespartes über eine längere Zeit zugreifen kann, für den kann sich diese Zusatzversicherung lohnen, denn die monatlichen Ausgaben reduzieren sich auch während einer Arbeitslosigkeit nicht. Miete, Telefon, Versicherungen und andere Rechnungen müssen schließlich trotzdem weiter gezahlt werden.
'''Siehe auch'''<br />
Die private Arbeitslosenversicherung schließt also die Lücke zwischen ihrem Arbeitslosengeld I und dem bisherigen Verdienst, mit dem vorher alle monatlich anfallenden Kosten gedeckt wurden. Da können unter Umständen schon mehrere hundert Euro Differenz entstehen. Die Deckung der Versicherung beläuft sich auf mindestens 33 und höchstens 40 Prozent.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/<br />
[[ Private Arbeitslosenversicherung]] <br />




                                                              [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']]


👁 Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/<br />
👁 Siehe auch:[[ Private Arbeitslosenversicherung]] <br />
Schlagwort: Pflichtversicherung, Pflichtversicherungen






'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />


  <'''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >            <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]


'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>


<center>{{BimpimV02}}




Zeile 64: Zeile 84:




.-.-.-.
 
 
 
 
 
 
 
Pflichtversicherung, Pflichtversicherungen, Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü