Inhaltsversicherung, versicherte Sachen: Unterschied zwischen den Versionen

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* Im Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen Sachen, soweit der<br />
* Im Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen Sachen, soweit der<br />
Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat.  
Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat.  
* Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers.  
* Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers.  
* Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.<br />
* Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.<br />

Version vom 27. Januar 2017, 07:20 Uhr


  • Im Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen Sachen, soweit der

Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat.

  • Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers.
  • Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.


Schlagwort: Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, versicherte Sachen