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<big>'''Versicherungen richtig kündigen''' | :{| class="wikitable" | ||
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png| 90px]] <big>'''<big>Versicherungen richtig kündigen</big>'''</big> | |||
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''' | Die <big>'''Kündigung'''</big> ist eine '''einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung''' eines Vertragspartners, mit dem Ziel, den bestehenden Versicherungsvertrag zu beenden. Die ausgesprochene '''Versicherungskündigung bedarf keiner Zustimmung''', diese wirkt als Erklärung. | ||
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*<span style="background:#EAECF0"> '''ordentliche Kündigung''' </span> | *<span style="background:#EAECF0"> '''ordentliche Kündigung''' </span> | ||
:Verträge mit unbestimmter Laufzeit (Verträge die sich von Jahr zu Jahr automatisch verlängern) können zum Ablauf des Versicherungsjahres, mit einer Frist von drei Monaten, gekündigt werden. | :Verträge mit unbestimmter Laufzeit (Verträge die sich von Jahr zu Jahr automatisch verlängern) können zum Ablauf des Versicherungsjahres, mit einer Frist von drei Monaten, gekündigt werden. Der Kündigungstermin ist i.d.R. der 31.12. des Jahres. Die Zustellung der Kündigung muß bis zum 30.September erfolgt sein. Ein eventueller Beitragsrabatt aufgrund einer vereinbarten längeren Vertragslaufzeit kann der Versicherer vom Versicherungsnehmer ggf. zurückfordern. | ||
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* '''Fehlberatung'''<br> | * '''Fehlberatung'''<br> | ||
:Liegt eine Fehlberatung vor, besteht die Möglichkeit zur Kündigung, Rückabwicklung oder Schadenersatz zu fordern. | :Liegt eine Fehlberatung vor, besteht die Möglichkeit zur Kündigung, Rückabwicklung oder Schadenersatz zu fordern. | ||
*'''Widerruf bei neuem Vertrag'''<br> | |||
:Bei den meisten Versicherungen haben die Versicherungsnehmer 14 Tage Zeit, um nach Erhalt der Versicherungsunterlagen den Vertrag zu widerrufen. Unterläßt das Versicherungsunternehmen den Versicherten über das Widerrufsrecht zu informieren, können Kunden auch über den Fristablauf hinaus den Vertrag widerrufen." | |||
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* <big>'''Formvorschriften: Kündigung per E-Mail, Textnachrichten per SMS und Whats App reichen aus.'''</big> | * <big>'''Formvorschriften: Kündigung per E-Mail, Textnachrichten per SMS und Whats App reichen aus.'''</big> | ||
:Der Versicherungsnehmer braucht nicht ausschließlich postalische Erklärungen abgeben, es reichen Mitteilungen per Kommunikationsmitteln wie E-Mail, Textnachrichten per SMS oder "Whats App" aus. | :Der Versicherungsnehmer braucht nicht ausschließlich postalische Erklärungen abgeben, es reichen Mitteilungen per Kommunikationsmitteln wie E-Mail, Textnachrichten per SMS oder "Whats App" aus. | ||
:Dies allerdings nur, wenn die erforderlichen Zugangsdaten für elektronische Erklärungen von Seiten des Empfängers in den Verkehr gebracht wurden. | :Dies allerdings nur, wenn die erforderlichen Zugangsdaten für elektronische Erklärungen von Seiten des Empfängers in den Verkehr gebracht wurden. Wenn also Allgemeine Geschäftsbedingungen eine Bestimmung enthalten, die an eine strengere Form als die Textform gebunden ist oder eine besondere Zugangserfordernis gefordert wird, so ist diese Klausel unwirksam. Es genügt die Textform. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Ausreichend ist die Erklärung der Kündigung des Versicherungsnehmers -. Ausgenommen sind gesetzliche Bestimmungen, die eine Schriftform vorschreiben und die Unterschrift vom Versicherungsnehmers erfordern. '''Der entscheidende Unterschied zwischen Schriftform und Textform besteht darin, dass bei der Schriftform eine Unterschrift erforderlich ist, bei der Textform nicht.''' | ||
*'''Nichteinhaltung der Formvorschriften''' | *'''Nichteinhaltung der Formvorschriften''' | ||
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*<big>'''Zustellung der Kündigung, Beweislast'''</big> | *<big>'''Zustellung der Kündigung, Beweislast'''</big> | ||
:⚠️ Die Darlegungs-/Beweislast für den Kündigungszugang beim Versicherungsunternehmen trägt der Versicherungsnehmer | :⚠️ Die '''Darlegungs-/Beweislast''' für den Kündigungszugang beim Versicherungsunternehmen '''trägt der Versicherungsnehmer'''! Mit einem Einwurfeinschreiben oder per Fax, mit qualifiziertem Sendebericht, ist man auf der ganz sicheren Seite. | ||
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png| 90px]] <big>'''Was es noch zu beachten gibt'''</big> | |||
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:- Kündigen Sie keine '''private Krankenversicherung''' ohne dass Sie bereits die Deckungszusage des Folgeversicherers vorliegen haben. Also rechtzeitig neue Versicherung beantragen. | |||
:- Bei '''Bündelverträgen''' werden oftmals Rabatte eingeräumt. Kündigen Sie nur einen Vertrag, geht i.d.R. der Rabatt für die anderen Verträge verloren. | |||
:- Haben Sie zu einem Hauptvertrag eine '''Zusatzabdeckung''' abgeschlossen, wird diese i.d.R. bei der Kündigung des Vertrages ebenfalls beendet. Handelt es sich um eine Personenversicherung<br> | |||
:- Beispiel: Berufsunfähigkeitszusatzversicherung), geht diese ggf. verloren. Hat sich der Gesundheitszustand verändert, kann es Schwierigkeiten geben einen neuen Vertrag mit gleichen Konditionen zu bekommen. | |||
:- Nach einem '''Umzug können Sie die Hausratversicherung''' vorzeitig kündigen, wenn in eine teurere Tarifzone, die eine Prämiensteigerung zur Folge hat, umgezogen wird. | |||
:- Nach der '''Heirat''' können Ehepaare Versicherungen, wenn zwei Verträge bestehen, wie die Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung zusammenlegen. Die jüngeren Policen können gekündigt, aufgehoben werden. | |||
:- Achten Sie darauf, dass bei etlichen Versicherungsarten ggf. '''wieder Wartezeiten''' gelten. | |||
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'''Anschrift''' | '''Anschrift'''<br /> | ||
Versicherungsvergleich.de<br /> | Versicherungsvergleich.de<br /> | ||
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'''Kontakt'''<br /> | '''Kontakt Geschäftsführung'''<br /> | ||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br /> | Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br /> | ||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> | Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> | ||
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