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Pflegezusatzversicherung private, Pflege-Bahr: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Die Pflege-Bahr-Versicherung ist eine private Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung. Um die staatliche Förderung zu erhalten, sind die nachfolgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
 
Die <big>'''Pflege-Bahr-Versicherung'''</big> ist eine private Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung. Die staatliche Unterstützung gilt seit dem 01.01.2013 für jeden, der freiwillig eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung abschließen möchte. Die Pflege-Bahr-Versicherung bezuschusst bei den Pflegezusatzversicherungen nur die Pflegetagegeldversicherung oder die Pflegemonatsgeldversicherung pro Versicherung. Um die staatliche Förderung zu erhalten, sind die nachfolgenden Voraussetzungen zu erfüllen:


* das 18. Lebensjahr ist vollendet
* das 18. Lebensjahr ist vollendet
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Das vereinbarte Pflegetagegeld bzw. Pflegemonatsgeld steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. Das Pflegegeld wird je nach Pflegegrad ausbezahlt. Dieses ist mit einem Prozentsatz und einem fixen Betrag festgelegt.
Das vereinbarte Pflegetagegeld bzw. Pflegemonatsgeld steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. Das Pflegegeld wird je nach Pflegegrad ausbezahlt. Dieses ist mit einem Prozentsatz und einem fixen Betrag festgelegt.


Daraus ergeben sich gesetzlich festgelegte Mindestleistungen:
 
'''Daraus ergeben sich gesetzlich festgelegte Mindestleistungen:'''
 


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! Pflegegrad !! 1 !! 2 !! 3 !! 4 !! 5
! Pflegegrad !! 1 !! 2 !! 3 !! 4 !! 5
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| '''Prozent''' || 10 % || 20 % || 30 % || 40 % || 100 %
| '''Prozent''' || style="text-align:right"| {{#var:17.70}} % || style="text-align:right"| {{#var:17.71}} % || style="text-align:right"| {{#var:17.72}} % || style="text-align:right"| {{#var:17.73}} % || style="text-align:right"| {{#var:17.74}} %
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| '''monatliches Pflegegeld''' || 60 Euro || 120 Euro || 180 Euro || 240 Euro || 600 Euro
| '''monatliches Pflegegeld''' || style="text-align:right"| {{#var:17.75}} € || style="text-align:right"| {{#var:17.76}} € || style="text-align:right"| {{#var:17.77}} € || style="text-align:right"| {{#var:17.78}} € || style="text-align:right"| {{#var:17.79}} €
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'''Vorteile der Pflege-Bahr-Versicherung'''
* Abschluss des Vertrages mit Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt
* keine Gesundheitsprüfung erforderlich
* keine Altersbeschränkung nach oben
* Antrag auf Abschluss des Vertrages darf vom Versicherer nicht abgelehnt werden
* Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind nicht möglich
* Fortführung der Pflege-Bahr-Versicherung bei Umzug ins europäische Ausland, wenn die Pflegepflichtversicherung weiterhin besteht
* Umstellung auf Anwartschaftsversicherung möglich bei Umzug außerhalb der EU und Europa. Oder Beendigung bei Wegzug aus Deutschland.
* Beitragshöhe richtet sich nach dem Eintrittsalter und den vereinbarten Leistungen
'''Nachteile der Pflege-Bahr-Versicherung'''
* Zulage nur für förderfähige Pflegetagegeldversicherungen
* Inanspruchnahme der Leistung erst nach dem Ende der Wartezeit von 5 Jahren möglich.
* Beitragspflicht auch während der Leistungserbringung, keine Beitragsfreistellung im Leistungsfall
* keine freie Wahl der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden möglich; richtet sich nach den Vorgaben des Versicherers
* eingeschränkter Leistungsumfang in den Pflegegraden im Vergleich zu ungeförderten Tarifen
* Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre, Kündigung zum Ende der Mindestvertragsdauer mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist
'''Fazit zur Pflege-Bahr-Versicherung'''
* Die Pflege-Bahr-Versicherung empfiehlt sich für Personen mit geringem Einkommen und für Personen mit Vorerkrankungen
* Aufgrund der fehlenden Gesundheitsfragen ist die Höhe der Absicherung bei den meisten Versicherungsgesellschaften sehr gering.
* So wird oftmals nur die gesetzliche Mindestleistung durch die Versicherungsgesellschaften angeboten.
'''Pflege-Bahr Versicherung FAQ'''
'''Pflege-Bahr-Versicherung ist diese sinnvoll?'''
Die Pflege-Bahr-Versicherung ist für Personen mit Vorerkrankungen oder mit hohem Eintrittsalter, die sonst keine private Pflegeversicherung erhalten würden.
'''Gesundheitsprüfung erforderlich'''
Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Da es sich bei der Pflege-Bahr-Versicherung um eine staatlich geförderte Versicherung handelt, besteht Kontrahierungszwang. D.h. die Versicherungsgesellschaften müssen die Anträge unabhängig vom Gesundheitszustand der zu versichernden Person annehmen.
'''Leistungen der Pflege-Bahr-Versicherung'''
Die Leistungen sind im Vergleich zu ungeförderten Pflegeversicherungen wesentlich geringer. Daher eignet sich diese nur bedingt, die Finanzlücke zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten zu schließen.
'''Wartezeit bei der Pflege-Bahr-Versicherung'''
Grundsätzlich besteht eine Wartezeit, in der nach dem Versicherungsbeginn keine Leistungen erbracht werden.
'''Höchsteintrittsalter in der Pflege-Bahr-Versicherung'''
In der Pflege-Bahr-Versicherung besteht – zumindest formal – kein Höchsteintrittsalter. Jedoch sollte das Eintrittsalter von 60 Jahren nicht überschritten werden. Der Vertragsbeginn ist möglich, jedoch erhöht sich der Beitragsaufwand.
'''Kritik an der Pflege-Bahr-Versicherung'''
Insbesondere von Verbraucherschützer wird kritisiert, dass die Leistungen der Pflege-Bahr-Versicherung im Vergleich zu ungeförderten Pflegeversicherung geringer sind und die finanzielle Lücke im Pflegefall nicht komplett geschlossen werden kann, sondern nur reduziert wird.
'''Funktionsweise der Pflege-Bahr-Förderung'''
Der Versicherte hat kaum Berührungspunkte mit der staatlichen Förderung und den damit verbundenen Formalitäten. Der Versicherte bzw. der Versicherungsnehmer schließt, wie gewohnt, den Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft. DerVersicherer kümmert sich dann um die Formalitäten der staatlichen Förderung. Die staatliche Förderung wird von der Zulagenstelle direkt an die Versicherungsgesellschaft bezahlt und schreibt diese dem entsprechenden Vertrag / Versicherungsnehmer gut.
'''Zahlenbeispiel'''
{| class="wikitable"
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| Monatlicher Beitrag lt. Vertrag || 20,00 €
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| Monatlicher Zahlbeitrag für den Versicherten || 15,00 €
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| Aufstockung durch die Zulagenstelle direkt an den Versicherer || 5,00 €
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'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />


Pflegegrad
1
2
3
4
5
Prozent
10 %
20 %
30 %
40 %
100 %
Pflegegeld monatlich
60 Euro
120 Euro
180 Euro
240 Euro
600 Euro


'''Kontakt zur Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>




Vorteile der Pflege-Bahr-Versicherung
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>


Abschluss des Vertrages mit Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt


keine Gesundheitsprüfung erforderlich


keine Altersbeschränkung nach oben


Antrag auf Abschluss des Vertrages darf vom Versicherer nicht abgelehnt werden


Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind nicht möglich


Fortführung der Pflege-Bahr-Versicherung bei Umzug ins europäische Ausland, wenn die Pflegepflichtversicherung weiterhin besteht


Umstellung auf Anwartschaftsversicherung möglich bei Umzug außerhalb der EU und Europa. Oder Beendigung bei Wegzug aus Deutschland.


Beitragshöhe richtet sich nach dem Eintrittsalter und den vereinbarten Leistungen




Nachteile der Pflege-Bahr-Versicherung


Zulage nur für förderfähige Pflegetagegeldversicherungen


Inanspruchnahme der Leistung erst nach dem Ende der Wartezeit von 5 Jahren möglich.


Beitragspflicht auch während der Leistungserbringung, keine Beitragsfreistellung im Leistungsfall


keine frei Wahl der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden möglich; richtet sich nach den Vorgaben des Versicherers


eingeschränkter Leistungsumfang in den Pflegegraden im Vergleich zu ungeförderten Tarifen


Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre, Kündigung zum Ende der Mindestvertragsdauer mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist
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[[Category: Pflegezusatzversicherung private]][[Category:PIM]]
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