Vermögensschaden echter und unechter: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 23: Zeile 23:




  [[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]         [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]  
  [[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                   [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]  





Version vom 26. September 2022, 12:27 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Der echte/reine Vermögensschaden setzt voraus, dass es sich nicht um die Folge eines Sach- und/oder Personenschadens handelt. Ein Beispiel zu Verdeutlichung: Ein Steuerberater oder Anwalt versäumt den Einspruchstermin beim Finanzamt oder Gericht. Hierdurch entsteht den Mandanten ein finanzieller Verlust. Hier liegt also ursächlich kein Personen- oder Sachschaden vor, es handelt sich um einen echten Vermögensschaden.

Der unechte Vermögensschaden (Einkommensminderung, Einkommensverlust, Kosten der Reparatur, vollständiger Ersatz) hingegen ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Die Nutzungsausfallsentschädigung für ein Kraftfahrzeug steht als Beispiel für einen unechten Vermögensschaden.


Siehe auch
Personenschaden
Sachschaden


Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen                   zur Hauptseite 


Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)


Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
















Vermögensschaden, echter Vermögensschaden, unechter Vermögensschaden, Vermögensschadenhaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung