Transportversicherung, Autoinhaltsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 12. August 2022, 06:41 Uhr

Die Autoinhaltsversicherung – auch Handelswarenversicherung genannt – stellt eine Sonderform der Transportversicherung dar. Unter den Versicherungsschutz der Autoinhaltsversicherung fallen alle Handelswaren sowie der andere Inhalt des Fahrzeugs, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit mitgeführt werden.

Hierzu zählen u.a. auch:

  • Werkzeuge, wie z.B. Bohrmaschine
  • Messgeräte
  • Kundenwaren, die zur Auslieferung bestimmt sind
  • Eigene Waren, die zu eigenen Filialen transportiert werden
  • Halbzeuge und Rohstoffe, die zur Produktion benötigt werden und selbst abgeholt werden


Versicherte Kosten und Gefahren in der Autoinhaltsversicherung

  • Explosion
  • Blitzschlag
  • Brand
  • höhere Gewalt
  • Einbruchdiebstahl
  • Diebstahl von ganzen Verpackungseinheiten
  • Unterschlagung / Diebstahl des Fahrzeugs
  • Bergungskosten
  • Beseitigungskosten
  • Transportmittelunfall
  • Unruhen
  • Schadenabwehrkosten
  • Sabotage
  • Plünderung
  • politische oder terroristische Gewalttaten
  • Reparaturkosten des Fahrzeugs aufgrund eines ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschadens


Ergänzungen des Versicherungsschutzes in der Autoinhaltsversicherung


Leckage von Fässern und Tanks

Versichert werden kann der Rinnverlust bei einem Behältnis, das undicht oder beschädigt wurde


Versagen / Niederbrechen von Kühlaggregaten

Versichert sind Schäden an Waren, die aufgrund von technischem Versagen einer maschinellen Kühleinrichtung entstehen.


Domozilklausel

Der Versicherungsschutz der Autoinhaltsversicherung kann mit der Domizilklausel auf bis zu drei Tage vor und nach dem Transport verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Transportfahrzeug auf einem umfriedeten Grundstück oder in einer verschlossenen Halle / Garage parkt.



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