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Transportversicherung, Frachtführerversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen – einschließlich Anhänger – besteht für den Frachtführer eine '''Versicherungspflicht nach § 7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz).''' Der Frachtführer führt als selbständiger Kaufmann aufgrund eines Beförderungsvertrages den Transport selbst durch.<br />
'''Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen''' – einschließlich Anhänger – besteht für den Frachtführer eine '''Versicherungspflicht nach § 7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz).'''  
Der Frachtführer führt als selbständiger Kaufmann aufgrund eines Beförderungsvertrages den Transport selbst durch.<br />
Weitere Details siehe Güterkraftverkehrsgesetz: ►https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/BJNR148510998.html
 


* '''Transportwege/Art:'''
* '''Transportwege/Art:'''


:auf der Straße<br />
:auf der Straße,<br />
:auf der Schiene<br />
:auf der Schiene,<br />
:in der Luft (auch Luftfrachtführer oder Carrier genannt)<br />
:in der Luft (auch Luftfrachtführer oder Carrier genannt),<br />
:zur See (Verfrachter)<br />
:zur See (Verfrachter),<br />
:auf Binnengewässern oder<br />
:auf Binnengewässern oder,<br />
:durch eine Kombination aus den verschiedenen Verkehrsträgern<br />
:durch eine Kombination aus den verschiedenen Verkehrsträgern.<br />




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:Die Frachtführerhaftungsversicherung übernimmt die '''Haftung des Straßenfrachtführers innerhalb Europas''' aufgrund:<br />
:Die Frachtführerhaftungsversicherung übernimmt die '''Haftung des Straßenfrachtführers innerhalb Europas''' aufgrund:<br />


-:ationalen Rechtsvorschriften der einzelnen europäischen Staaten,<br />
:nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen europäischen Staaten,<br />
:marktüblichen oder gesetzlich zulässigen allgemeinen Geschäftsbedingungen,<br />
:marktüblichen oder gesetzlich zulässigen allgemeinen Geschäftsbedingungen,<br />
:Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. (CMR)<br />
:Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. (CMR)<br />


Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich '''für Güter aller Art'''.<br />
:Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich '''für Güter aller Art'''.<br />
'''Besondere Regelungen''' gelten jedoch für:
 
 
*'''Besondere Regelungen''' gelten jedoch für:


:Dokumente<br />
:Dokumente,<br />
:Edelsteine<br />
:Edelsteine,<br />
:Urkunden<br />
:Urkunden,<br />
:Papiergeld<br />
:Papiergeld,<br />
:Juwelen<br />
:Juwelen,<br />
:Wertpapiere<br />
:Wertpapiere,<br />
:Kunstgegenstände<br />
:Kunstgegenstände,<br />
:diebstahlgefährdete Güter<br />
:diebstahlgefährdete Güter.<br />




XXX richten
*'''Haftungsgrenzen'''<br>


Haftungsgrenze Innerhalb Europa Innerhalb Deutschland
Haftungsgrenze Innerhalb Europa Innerhalb Deutschland
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Sonstige Vermögensschäden Bis zum 3-fachen der Verlusthaftung
Sonstige Vermögensschäden Bis zum 3-fachen der Verlusthaftung
SZR= Sonderziehungsrecht; Recheneinheit des internationalen Währungsfonds die täglich neu festgelegt wird, als Faustregel gilt 8,33 SZR = 10 Euro
SZR= Sonderziehungsrecht; Recheneinheit des internationalen Währungsfonds die täglich neu festgelegt wird, als Faustregel gilt 8,33 SZR = 10 Euro


*'''Mitversichert sind'''<br />
*'''Mitversichert sind'''<br />


Aufräumungskosten und Entsorgungskosten<br />
:Aufräumungskosten und Entsorgungskosten<br />
Havarie-grosse-Beiträge<br />
:Havarie-grosse-Beiträge<br />
Haftung für fremde Frachtführer, die vom Versicherungsnehmer mit der Durchführung des Transports beauftragt worden sind<br />
:Haftung für fremde Frachtführer, die vom Versicherungsnehmer mit der Durchführung des Transports beauftragt worden sind<br />




*'''Erweiterungen des Versicherungsschutzes'''<br />
*'''Erweiterungen des Versicherungsschutzes'''<br />


Der Versicherungsschutz der Frachtführerhaftungsversicherung kann je nach Bedarf erweitert werden, wie z.B.
:Der Versicherungsschutz der Frachtführerhaftungsversicherung kann je nach Bedarf erweitert werden, wie z.B.


Erweiterung auf Staaten außerhalb von Europa<br />
:Erweiterung auf Staaten außerhalb von Europa<br />
Erweiterung auf die Haftung aus Individualvereinbarungen (soweit gesetzlich zulässig)<br />
:Erweiterung auf die Haftung aus Individualvereinbarungen (soweit gesetzlich zulässig)<br />
Erweiterung auf die Haftung für Schäden an fremden Anhängern, Aufliegern, Trailern und Chassis<br />
:Erweiterung auf die Haftung für Schäden an fremden Anhängern, Aufliegern, Trailern und Chassis<br />




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