Transportversicherung, Frachtführerversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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'''Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen''' – einschließlich Anhänger – besteht für den Frachtführer eine '''Versicherungspflicht nach § 7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz).'''
Der Frachtführer führt als selbständiger Kaufmann aufgrund eines Beförderungsvertrages den Transport selbst durch.<br />
Weitere Details siehe Güterkraftverkehrsgesetz: ►https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/BJNR148510998.html


Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen – einschließlich Anhänger – besteht für den Frachtführer eine '''Versicherungspflicht nach § 7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz).''' Der Frachtführer führt als selbständiger Kaufmann aufgrund eines Beförderungsvertrages den Transport selbst durch.<br />


* '''Transportwege/Art:'''
* '''Transportwege/Art:'''


- auf der Straße<br />
:auf der Straße,<br />
- auf der Schiene<br />
:auf der Schiene,<br />
- in der Luft (auch Luftfrachtführer oder Carrier genannt)<br />
:in der Luft (auch Luftfrachtführer oder Carrier genannt),<br />
- zur See (Verfrachter)<br />
:zur See (Verfrachter),<br />
- auf Binnengewässern oder<br />
:auf Binnengewässern oder,<br />
- durch eine Kombination aus den verschiedenen Verkehrsträgern<br />
:durch eine Kombination aus den verschiedenen Verkehrsträgern.<br />




* '''Versicherungsumfang'''<br />
* '''Versicherungsumfang'''<br />


Die Frachtführerhaftungsversicherung übernimmt die '''Haftung des Straßenfrachtführers innerhalb Europas''' aufgrund:<br />
:Die Frachtführerhaftungsversicherung übernimmt die '''Haftung des Straßenfrachtführers innerhalb Europas''' aufgrund:<br />


- nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen europäischen Staaten,<br />
:nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen europäischen Staaten,<br />
- marktüblichen oder gesetzlich zulässigen allgemeinen Geschäftsbedingungen,<br />
:marktüblichen oder gesetzlich zulässigen allgemeinen Geschäftsbedingungen,<br />
- Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. (CMR)<br />
:Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. (CMR)<br />


Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich '''für Güter aller Art'''.<br />
:Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich '''für Güter aller Art'''.<br />
'''Besondere Regelungen''' gelten jedoch für:


- Dokumente<br />
- Edelsteine<br />
- Urkunden<br />
- Papiergeld<br />
- Juwelen<br />
- Wertpapiere<br />
- Kunstgegenstände<br />
- diebstahlgefährdete Güter<br />


*'''Besondere Regelungen''' gelten jedoch für:


XXX richten
:Dokumente,<br />
:Edelsteine,<br />
:Urkunden,<br />
:Papiergeld,<br />
:Juwelen,<br />
:Wertpapiere,<br />
:Kunstgegenstände,<br />
:diebstahlgefährdete Güter.<br />
 
 
*'''Haftungsgrenzen'''<br>


Haftungsgrenze Innerhalb Europa Innerhalb Deutschland
Haftungsgrenze Innerhalb Europa Innerhalb Deutschland
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SZR= Sonderziehungsrecht; Recheneinheit des internationalen Währungsfonds die täglich neu festgelegt wird, als Faustregel gilt 8,33 SZR = 10 Euro
SZR= Sonderziehungsrecht; Recheneinheit des internationalen Währungsfonds die täglich neu festgelegt wird, als Faustregel gilt 8,33 SZR = 10 Euro


'''Mitversichert sind'''<br />


Aufräumungskosten und Entsorgungskosten<br />
*'''Mitversichert sind'''<br />
Havarie-grosse-Beiträge<br />
 
Haftung für fremde Frachtführer, die vom Versicherungsnehmer mit der Durchführung des Transports beauftragt worden sind<br />
:Aufräumungskosten und Entsorgungskosten<br />
:Havarie-grosse-Beiträge<br />
:Haftung für fremde Frachtführer, die vom Versicherungsnehmer mit der Durchführung des Transports beauftragt worden sind<br />
 
 
*'''Erweiterungen des Versicherungsschutzes'''<br />
 
:Der Versicherungsschutz der Frachtführerhaftungsversicherung kann je nach Bedarf erweitert werden, wie z.B.
 
:Erweiterung auf Staaten außerhalb von Europa<br />
:Erweiterung auf die Haftung aus Individualvereinbarungen (soweit gesetzlich zulässig)<br />
:Erweiterung auf die Haftung für Schäden an fremden Anhängern, Aufliegern, Trailern und Chassis<br />
 
 




'''Erweiterungen des Versicherungsschutzes'''<br />
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Der Versicherungsschutz der Frachtführerhaftungsversicherung kann je nach Bedarf erweitert werden, wie z.B.


Erweiterung auf Staaten außerhalb von Europa<br />
Erweiterung auf die Haftung aus Individualvereinbarungen (soweit gesetzlich zulässig)<br />
Erweiterung auf die Haftung für Schäden an fremden Anhängern, Aufliegern, Trailern und Chassis<br />


'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />


(vormals 82205 Gilching)




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'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>


<center>{{BimpimV02}}




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Schlagwort: Frachtfüherhaftung, Frachtfüherhaftpflicht, Frachtführerhaftpflichtversicherung<br />


.-.-.-.
Frachtfüherhaftung, Frachtfüherhaftpflicht, Frachtführerhaftpflichtversicherung<br />
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