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Transportversicherung, Urteile: Unterschied zwischen den Versionen

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*'''Transportversicherung – Autoinhaltsversicherung zur Schadensersatzzahlung verurteilt'''  
*'''Transportversicherung – Autoinhaltsversicherung zur Schadensersatzzahlung verurteilt'''  


'''Sachverhalt:'''<br/>
:'''Sachverhalt:'''<br/>
Der Versicherungsnehmer, Inhaber einer Elektrofirma, hatte den Werkstattwagen über Nacht auf dem eingezäunten Firmengelände abgestellt. Der Werkstattwagen wurde von unbekannten Tätern aufgebrochen und die im Fahrzeug befindlichen Werkzeuge und Ersatzteile entwendet. Im Rahmen der Autoinhaltsversicherung hatte der Versicherungsnehmer die sog. Nachtzeitklausel vereinbart. Hiernach bestand auch Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug nachts unbeaufsichtigt auf einem umzäunten Gelände abgestellt wurde. Die Transportversicherung lehnte die Regulierung des Schadens ab. Mit der Begründung, dass der Versicherungsnehmer eine Transportversicherung und keine Lagerversicherung abgeschlossen habe. Die Ersatzteile seien während der Lagerung im Fahrzeug gestohlen worden.  
:Der Versicherungsnehmer, Inhaber einer Elektrofirma, hatte den Werkstattwagen über Nacht auf dem eingezäunten Firmengelände abgestellt. Der Werkstattwagen wurde von unbekannten Tätern aufgebrochen und die im Fahrzeug befindlichen Werkzeuge und Ersatzteile entwendet. Im Rahmen der Autoinhaltsversicherung hatte der Versicherungsnehmer die sog. Nachtzeitklausel vereinbart. Hiernach bestand auch Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug nachts unbeaufsichtigt auf einem umzäunten Gelände abgestellt wurde. Die Transportversicherung lehnte die Regulierung des Schadens ab. Mit der Begründung, dass der Versicherungsnehmer eine Transportversicherung und keine Lagerversicherung abgeschlossen habe. Die Ersatzteile seien während der Lagerung im Fahrzeug gestohlen worden.  


'''Entscheidung:'''<br/>
:'''Entscheidung:'''<br/>
Der Transportversicherer wurde zur Übernahme der Schadenersatzforderung verurteilt.
:Der Transportversicherer wurde zur Übernahme der Schadenersatzforderung verurteilt.


'''Begründung:'''<br/>
:'''Begründung:'''<br/>
Das OLG hat die Transportversicherung verurteilt, den Wert der gestohlenen Werkzeuge und Ersatzteile zu ersetzen. Dabei orientierten sich die Richter daran, wie ein Versicherungsnehmer, der eine Autoinhaltsversicherung für seinen Werkstattwagen abschließt, die sog. Nachtzeitklausel verstehen kann. Ein Versicherungsnehmer kann die Nachtzeitklausel nur so verstehen, dass auch Teile versichert sind, die dauerhaft im Werkstattwagen aufbewahrt werden, um das Fahrzeug jederzeit einsatzbereit zu halten. Der Hauptzweck der Aufbewahrung im Fahrzeug sei nicht die Lagerung, sondern die Notwendigkeit, die Teile mit dem Werkstattwagen zu den Einsatzorten transportieren zu können.
:Das OLG hat die Transportversicherung verurteilt, den Wert der gestohlenen Werkzeuge und Ersatzteile zu ersetzen. Dabei orientierten sich die Richter daran, wie ein Versicherungsnehmer, der eine Autoinhaltsversicherung für seinen Werkstattwagen abschließt, die sog. Nachtzeitklausel verstehen kann. Ein Versicherungsnehmer kann die Nachtzeitklausel nur so verstehen, dass auch Teile versichert sind, die dauerhaft im Werkstattwagen aufbewahrt werden, um das Fahrzeug jederzeit einsatzbereit zu halten. Der Hauptzweck der Aufbewahrung im Fahrzeug sei nicht die Lagerung, sondern die Notwendigkeit, die Teile mit dem Werkstattwagen zu den Einsatzorten transportieren zu können.


'''OLG Koblenz 28.10.2005'''<br/>
:'''OLG Koblenz 28.10.2005'''<br/>
'''Az. 10 U 1272/04'''
:'''Az. 10 U 1272/04'''






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