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Verträge kündigen: Unterschied zwischen den Versionen

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*'''Versicherungskündigung wegen Pämienerhöhung'''<br />
*'''Versicherungskündigung wegen Pämienerhöhung'''<br />
:Erhöht der Versicherer die Prämie (auch bei Leistungsverringerung)
:Erhöht der Versicherer die Prämie (auch bei einer Leistungsverringerung) muß spätestens ein Monat nach der Mitteilung über die Prämienanpassung die Kündigung beim Versicherer eingehen. Die Kündigung gilt zum Zeitpunkt der Erhöhung der die
 
Eine solche Kündigung muss spätestens einen Monat nach Ankündigung einer Beitragserhöhung beim Versicherer eingehen. Wirksam wird sie zu dem Zeitpunkt, ab dem die höhere Prämie zu bezahlen wäre.
In der privaten Krankenversicherung beträgt die Frist zwei Monate nach Zugang der Erhöhungsmitteilung. Die Kündigungsmöglichkeit besteht bei Krankenversicherungen übrigens nicht nur bei einer Beitragserhöhung, sondern auch bei einer Erhöhung der jährlichen Selbstbeteiligung.
 
 
 


*'''Vertragskündigung nach einem Schadenfall'''<br>
*'''Vertragskündigung nach einem Schadenfall'''<br>
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