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*'''Ein eigenhändiges Testament''' muss auch eigenhändig, handschriftlich vom Erblasser niedergeschrieben werden. Es reicht kein unterzeichneter Computerausdruck. Beachten Sie den Wortlaut des Gesetzes. | *'''Ein eigenhändiges Testament''' muss auch eigenhändig, handschriftlich vom Erblasser niedergeschrieben werden. Es reicht kein unterzeichneter Computerausdruck. Beachten Sie den Wortlaut des Gesetzes. | ||
:► http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html | :► http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html | ||
Ein öffentliches Testament hingegen wird von einem Notar verfasst. | *'''Ein öffentliches Testament''' hingegen wird von einem Notar verfasst. | ||
Jedes Testament ist mit Vor- und Zunamen des Erblassers zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen. | :Jedes Testament ist mit Vor- und Zunamen des Erblassers zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen. | ||