Bausparen, Darlehen: Unterschied zwischen den Versionen

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Da der Zuteilungszeitpunkt des Bauspardarlehens nicht exakt voraussehbar ist, bieten die Bausparkassen bei Bedarf ein Überbrückungsdarlehen als Zwischenfinanzierung an.
Da der Zuteilungszeitpunkt des Bauspardarlehens nicht exakt voraussehbar ist, bieten die Bausparkassen bei Bedarf ein Überbrückungsdarlehen als Zwischenfinanzierung an.


Das Bauspardarlehen ist zweckgebunden, das heißt, es muss für den Immobilenkauf, -bau oder Renovierungsmaßnahmen (selbst genutzter Objekte)eingesetzt werden. Ein '''Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung''' gegenüber der Bausparkasse ist erforderlich.
Das Bauspardarlehen ist zweckgebunden, das heißt, es muss für den Immobilenkauf, -bau oder Renovierungsmaßnahmen (selbst genutzter Objekte)eingesetzt werden. Ein '''Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung''' gegenüber der Bausparkasse ist erforderlich.<br />
 
   
   
Schlagwort: Bausparen, Zuteilung, Mindestansparsumme, Mindestlaufzeit, Bewertungszahl
Schlagwort: Bausparen, Zuteilung, Mindestansparsumme, Mindestlaufzeit, Bewertungszahl

Version vom 24. Januar 2017, 16:33 Uhr

Bausparen, Darlehen


Für ein Bauspardarlehen zahlt der Darlehensnehmer einen bereits bei Abschluss des Bausparvertrags vereinbarten Zinssatz. Dieser gilt für den gesamten Rückzahlungszeitraum und liegt meist deutlich unter dem Marktzinssatz. Anders als bei den meisten Immobiliendarlehen, kann der Darlehensnehmer jederzeit Sondertilgungen in beliebiger Höhe leisten, oder das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung komplett zurückzahlen.

Aufgrund der relativ kurzen Tilgungsphase (meist 7 bis 12 Jahre) fallen im Vergleich zum Annuitätendarlehen hohe monatliche Tilgungsraten an. Der Höhe der monatlichen Gesamtbelastung steht aber die rasche Schuldenfreiheit gegenüber. Die Unsicherheit einer erforderlichen Anschlussfinanzierung entfällt.

Das Bauspardarlehen wird ausgezahlt, wenn

  • die Mindestansparsumme
  • die Mindestlaufzeit
  • die notwendige Bewertungszahl

als Zuteilungsvoraussetzungen des Bausparvertrages erreicht sind.

Da der Zuteilungszeitpunkt des Bauspardarlehens nicht exakt voraussehbar ist, bieten die Bausparkassen bei Bedarf ein Überbrückungsdarlehen als Zwischenfinanzierung an.

Das Bauspardarlehen ist zweckgebunden, das heißt, es muss für den Immobilenkauf, -bau oder Renovierungsmaßnahmen (selbst genutzter Objekte)eingesetzt werden. Ein Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung gegenüber der Bausparkasse ist erforderlich.


Schlagwort: Bausparen, Zuteilung, Mindestansparsumme, Mindestlaufzeit, Bewertungszahl