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Der '''Regelsparbeitrag''' des Bausparers ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkassen (ABB) als ein '''bestimmter Promillesatz der gewählten Bausparsumme''' (Monatsbeitrag meist 3 bis 10 Promille) festgelegt. Übliche Zahlweisen sind monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich. '''Bei Besparung des Bausparers mit dem Regelsparbeitrag dauert die Ansparphase etwa fünf bis acht Jahre'''. Diese Sparrate kann bei Bedarf erhöht oder vermindert werden, dadurch verringert beziehungsweise verlängert sich die Zeitspanne, in der die Mindestansparsumme erreicht wird. | |||
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