Privatrechtsschutzversicherung, Prozesskosten: Unterschied zwischen den Versionen

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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Die Gesamtkosten eines Rechtsstreits bezeichnet man als Prozesskosten und  
Die Gesamtkosten eines Rechtsstreits bezeichnet man als Prozesskosten und  

Version vom 5. Juni 2022, 08:37 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Die Gesamtkosten eines Rechtsstreits bezeichnet man als Prozesskosten und setzen sich aus den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zusammen.

  • Gerichtliche Kosten hierzu zählen die

- Gerichtsgebühren

diese stehen an wenn die Klageschrift einen Prozess einleitet. Verauslagt werden diese Kosten von der Klagepartei, Bevor das Gericht überhaupt tätig wird, ist vom Kläger ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Diese entfällt wenn vor dem Amtsgericht geklagt wird. Verliert die klagende Partei sind von dieser die Gerichtskosten zu zahlen.

  • Außergerichtliche Kosten, hierzu zählen:

- eigene Anwaltsgebühren
- Gegenseite Anwaltsgebühren
- Reisekosten der Parteien
- vorgerichtliche Gutachten
- Zeugengelder
- Sachverständigengutachten
- Dolmetscherkosten
- Übersetzungskosten
- nicht abschließend

Die Gesamtprozesskosten sind vom Verlierer des Prozesses zu zahlen.

Vereinsversicherung tipp ohne.png Nutzen Sie den Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltverein (DAV) ► https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner


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