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Kapitallebensversicherung, Besteuerung: Unterschied zwischen den Versionen

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die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br />
die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br />
   
   
sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br />
'''sind 50% der Erträge zu versteuern''', wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br />
   
   


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die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br />
die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br />


sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br />
'''sind 50% der Erträge zu versteuern''', wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br />