Produkthaftpflichtversicherung, Produzentenhaftung / Produkthaftung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 13: Zeile 13:
Beide Haftungsarten, <big>'''Produzenten- und Produkthaftung'''</big> unterscheiden sich in den Voraussetzungen und den Rechtsfolgen.<br />
Beide Haftungsarten, <big>'''Produzenten- und Produkthaftung'''</big> unterscheiden sich in den Voraussetzungen und den Rechtsfolgen.<br />


'''Die Produzentenhaftung stellt eine eigene, separate Anspruchsgrundlage für den Geschädigten dar.''' Sie begründet sich auf das BGB, § 823 Schadensersatzpflicht<br />
*'''Die Produzentenhaftung stellt eine eigene, separate Anspruchsgrundlage für den Geschädigten dar.''' Sie begründet sich auf das BGB, § 823 Schadensersatzpflicht<br />


"(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
:"(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein."
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein."


Der Produzent, Hersteller haftet für<br />
:Der Produzent, Hersteller haftet für<br />


- Konstruktionsfehler,<br />
- Konstruktionsfehler,<br />
Zeile 25: Zeile 25:
- sowie bei Verletzung von Produktbeobachtungspflichten.  
- sowie bei Verletzung von Produktbeobachtungspflichten.  


Bei Nachweis dass er keine Schuld trägt kann er sich aus der Haftung befreien.<br />
:Bei Nachweis dass er keine Schuld trägt kann er sich aus der Haftung befreien.<br />




'''Die Produkthaftung stellt ebenso eine eigene, separate Anspruchsgrundlage dar'''. Sie richtet sich nach dem Produkthaftungsgesetz, Gesetz über die Haftung fehlerhafter Produkte, und ist  den verschuldensnunabhängigen Anspruchsgrundlagen zuzuordnen .<br />
*'''Die Produkthaftung stellt ebenso eine eigene, separate Anspruchsgrundlage dar'''. Sie richtet sich nach dem Produkthaftungsgesetz, Gesetz über die Haftung fehlerhafter Produkte, und ist  den verschuldensnunabhängigen Anspruchsgrundlagen zuzuordnen .<br />


Unter Produkten sind  alle beweglichen Sachen, auch Teile einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache zu verstehen. Elektrizität zählt ebenfalls hierzu. Ausnahme Arzneimittel, dies ist im Arzneimittelgesetz geregelt.
:Unter Produkten sind  alle beweglichen Sachen, auch Teile einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache zu verstehen. Elektrizität zählt ebenfalls hierzu. Ausnahme Arzneimittel, dies ist im Arzneimittelgesetz geregelt.


Das Produkthaftungsgesetz sieht bestimmte Haftungshöchstbeträge vor. Nach § 11 des Produkthaftungsgesetzes hat der Geschädigte eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 € selbst zu tragen. Bei Personenschäden beträgt die Gesamt- Entschädigungshöchstsumme 85 Millionen €.<br />
:Das Produkthaftungsgesetz sieht bestimmte Haftungshöchstbeträge vor. Nach § 11 des Produkthaftungsgesetzes hat der Geschädigte eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 € selbst zu tragen. Bei Personenschäden beträgt die Gesamt- Entschädigungshöchstsumme 85 Millionen €.<br />


Reichen diese nicht aus, wird geprüft inwieweit der Anspruch durch den § 823 BGB der Produzentenhaftung (unbegrenzter Schadenersatzanspruch) zu erfüllen sind. <br />
:Reichen diese nicht aus, wird geprüft inwieweit der Anspruch durch den § 823 BGB der Produzentenhaftung (unbegrenzter Schadenersatzanspruch) zu erfüllen sind. <br />





Version vom 27. Mai 2022, 11:50 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Beide Haftungsarten, Produzenten- und Produkthaftung unterscheiden sich in den Voraussetzungen und den Rechtsfolgen.

  • Die Produzentenhaftung stellt eine eigene, separate Anspruchsgrundlage für den Geschädigten dar. Sie begründet sich auf das BGB, § 823 Schadensersatzpflicht
"(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein."

Der Produzent, Hersteller haftet für

- Konstruktionsfehler,
- Fabrikationsfehler,
- Instruktionsfehler,
- sowie bei Verletzung von Produktbeobachtungspflichten.

Bei Nachweis dass er keine Schuld trägt kann er sich aus der Haftung befreien.


  • Die Produkthaftung stellt ebenso eine eigene, separate Anspruchsgrundlage dar. Sie richtet sich nach dem Produkthaftungsgesetz, Gesetz über die Haftung fehlerhafter Produkte, und ist den verschuldensnunabhängigen Anspruchsgrundlagen zuzuordnen .
Unter Produkten sind alle beweglichen Sachen, auch Teile einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache zu verstehen. Elektrizität zählt ebenfalls hierzu. Ausnahme Arzneimittel, dies ist im Arzneimittelgesetz geregelt.
Das Produkthaftungsgesetz sieht bestimmte Haftungshöchstbeträge vor. Nach § 11 des Produkthaftungsgesetzes hat der Geschädigte eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 € selbst zu tragen. Bei Personenschäden beträgt die Gesamt- Entschädigungshöchstsumme 85 Millionen €.
Reichen diese nicht aus, wird geprüft inwieweit der Anspruch durch den § 823 BGB der Produzentenhaftung (unbegrenzter Schadenersatzanspruch) zu erfüllen sind.


Siehe auch
Produkthaftpflichtversicherung, wer haftet
Gefährdungshaftung


Alle Einträge zur Produkthaftpflichtversicherung anzeigen                     zur Hauptseite 


Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)


Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
















Schlagwort: Produzentenhaftpflichtversicherung, Produkthaftpflichtversicherung, Herstellerhaftung, Herstellerhaftungsversicherung, Herstellerversicherung, Produzentenhaftung, Produkthaftung

-.-.-.-