Anonym

Krankenversicherung private, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
</center>
* '''Ordentliches Kündigungsrecht'''<br />
* '''Ordentliches Kündigungsrecht'''<br />


'''Die private Krankenversicherung kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden'''. Stimmt das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr überein, ist die Kündigung zum 31.12. des Jahres auszusprechen. Ob das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, ist aus den Versicherungsunterlagen ersichtlich. Handelt es sich um einen Vertrag der eine Mindestlaufzeit vorsieht, so kann vor deren Ablauf nicht gekündigt werden.
:'''Die private Krankenversicherung kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden'''. Stimmt das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr überein, ist die Kündigung zum 31.12. des Jahres auszusprechen. Ob das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, ist aus den Versicherungsunterlagen ersichtlich. Handelt es sich um einen Vertrag der eine Mindestlaufzeit vorsieht, so kann vor deren Ablauf nicht gekündigt werden.


* '''Außerordentliches Kündigungsrecht, Sonderkündigungsrecht'''<br />
* '''Außerordentliches Kündigungsrecht, Sonderkündigungsrecht'''<br />


Erhöht der Versicherer die Prämie, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. '''Ab Erhalt der Mitteilung über die Prämienerhöhung gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten'''. Der Versicherungsvertrag wird dann zum Zeitpunkt der Änderung beendet.
:Erhöht der Versicherer die Prämie, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. '''Ab Erhalt der Mitteilung über die Prämienerhöhung gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten'''. Der Versicherungsvertrag wird dann zum Zeitpunkt der Änderung beendet.


* ''' Kündigung bei eintretender Versicherungspflicht'''<br />
* ''' Kündigung bei eintretender Versicherungspflicht'''<br />


Wird der privat Versicherte versicherungspflichtig in der GKV (z.B. der angestellte Versicherte unterschreitet die aktuelle Versicherungspflichtgrenze),  '''kann der Vertrag zum Zeitpunkt des Beginns der Versicherungspflicht gekündigt werden. Dies kann auch rückwirkend (3 Monate) erfolgen'''. Siehe § 205 VVG. Gegenüber dem Versicherer ist innerhalb von 2 Monaten ein Nachweis über den Eintritt der Versicherungspflicht zu führen. Geschieht dies nicht, ist die Kündigung unwirksam. Wurde die 2 Monatsfrist versäumt, kann der Vertrag dann jeweils zum Ende des Monats gekündigt werden, in dem der Nachweis erbracht wurde.
:Wird der privat Versicherte versicherungspflichtig in der GKV (z.B. der angestellte Versicherte unterschreitet die aktuelle Versicherungspflichtgrenze),  '''kann der Vertrag zum Zeitpunkt des Beginns der Versicherungspflicht gekündigt werden. Dies kann auch rückwirkend (3 Monate) erfolgen'''. Siehe § 205 VVG. Gegenüber dem Versicherer ist innerhalb von 2 Monaten ein Nachweis über den Eintritt der Versicherungspflicht zu führen. Geschieht dies nicht, ist die Kündigung unwirksam. Wurde die 2 Monatsfrist versäumt, kann der Vertrag dann jeweils zum Ende des Monats gekündigt werden, in dem der Nachweis erbracht wurde.


* '''Nachweispflicht'''<br />
* '''Nachweispflicht'''<br />
Bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass er ununterbrochen versichert war. Dies hat bis zum Zeitpunkt der Beendigung des alten Versicherungsvertrags zu erfolgen.
:Bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass er ununterbrochen versichert war. Dies hat bis zum Zeitpunkt der Beendigung des alten Versicherungsvertrags zu erfolgen.
Bei einem Wechsel aufgrund des Sonderkündigungsrechts muss der Nachweis der Vorversicherung innerhalb von zwei Monaten erbracht werden.
Bei einem Wechsel aufgrund des Sonderkündigungsrechts muss der Nachweis der Vorversicherung innerhalb von zwei Monaten erbracht werden.
Bei Anspruch auf freie Heilfürsorge und Anspruch auf Familienversicherung gelten die gleichen Fristen.
Bei Anspruch auf freie Heilfürsorge und Anspruch auf Familienversicherung gelten die gleichen Fristen.
Zeile 19: Zeile 31:




Schlagwort: Kündigung Krankenversicherung, Kündigung private Krankenversicherung, Kündigung PKV
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Krankenversicherung private| Alle Einträge zur '''Krankenversicherung private''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]




<center>{{bimpimV02}}


[[Informationssystem Krankenversicherung private|Alle Einträge zur '''Krankenversicherung private''' anzeigen]]    [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']]




Zeile 49: Zeile 56:




Kündigung Krankenversicherung, Kündigung private Krankenversicherung, Kündigung PKV


.-.-.-.
.-.-.-.
45.033

Bearbeitungen