Grundstücksversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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- '''leistet''' bei berechtigten Ansprüchen Dritter.<br />
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Version vom 16. April 2022, 09:57 Uhr

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Grundstückshaftpflichtversicherung nach § 836 BGB

Für unbebaute Grundstücke benötigen, der Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Vermieter und/oder Besitzer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Grundstück oder Haus keine Gefahr für Dritte ausgeht.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

- prüft die Schadenersatzforderung,
- wehrt unberechtigte Ansprüche ab und
- leistet bei berechtigten Ansprüchen Dritter.


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