Krankenversicherung private, Antragsbindefrist: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 
<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
</center>
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung '''ist der Versicherungssuchende 6 Wochen an seinen Antrag gebunden''' (Widerrufs-Widerspruchsrecht). Erhält der Antragsteller innerhalb dieser Zeit keine Nachricht seitens des Versicherers, ist er an den Antrag nicht mehr gebunden.
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung '''ist der Versicherungssuchende 6 Wochen an seinen Antrag gebunden''' (Widerrufs-Widerspruchsrecht). Erhält der Antragsteller innerhalb dieser Zeit keine Nachricht seitens des Versicherers, ist er an den Antrag nicht mehr gebunden.
Ist die Antragstellung mit einer ärztlichen Untersuchung verbunden, so beginnt die Bindefrist mit Eingang des Befundberichtes beim Versicherer.
Ist die Antragstellung mit einer ärztlichen Untersuchung verbunden, so beginnt die Bindefrist mit Eingang des Befundberichtes beim Versicherer.

Version vom 14. April 2022, 07:08 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist der Versicherungssuchende 6 Wochen an seinen Antrag gebunden (Widerrufs-Widerspruchsrecht). Erhält der Antragsteller innerhalb dieser Zeit keine Nachricht seitens des Versicherers, ist er an den Antrag nicht mehr gebunden. Ist die Antragstellung mit einer ärztlichen Untersuchung verbunden, so beginnt die Bindefrist mit Eingang des Befundberichtes beim Versicherer.


Alle Einträge zur Krankenversicherung private anzeigen                                       zur Hauptseite 


Bim pim v02.png


















Bindefrist, Antragsbindefrist, Widerspruch, Widerspruchsrecht