Firmenrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. März 2022, 10:13 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Firmenrechtsschutzversicherung (oder auch Gewerberechtsschutzversicherung und Berufsrechtsschutzversicherung benannt) erstreckt sich auf Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit einer selbständigen, gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeit stehen.
- Versicherbare Rechtsbereiche sind:
- - Firmenrechtsschutz (mit umfangreicher Standard-Grundabdeckung)
- - Verkehrsrechtsschutz,
- - Immobilienrechtsschutz,
- - Arbeitgeberrechtsschutz,
- - Internetrechtsschutz – CyberRisk, DataRisk
- Allgemeine Leistungen der Firmenrechtsschutzversicherung – je nach Versicherer unterschiedlich:
- - freie Anwaltswahl durch den Versicherungsnehmer
- - Anwaltsempfehlung durch den Versicherer,
- - anwaltliche telefonische Erstberatung,
- - mobiler Anwalt – Besuch des Anwalt in der Firma,
- - außergerichtliche Anwaltstätigkeit,
- - Verzicht des Versicherers bei Vorvertraglichkeit – 5 Jahre,
- - Kostenübernahme eines Meditationsverfahrens,
- - Verzicht auf die Selbstbeteiligung im Meditationsverfahren,
- - Leistung im Einspruchsverfahren / Widerspruchsverfahren,
- - Vorsorgezusage für neue Risiken ohne Wartezeiten,
- - Vertragsupdategarantie,
- - und Stellung einer Strafkaution.
- Versicherte Kosten in der Firmenrechtsschutzversicherung sind die
- - Anwaltskosten / Korrespondenzanwaltskosten,
- - Gerichtskosten,
- - Vollstreckungskosten,
- - Gutachterkosten,
- - Übersetzungskosten / Dolmetscherkosten,
- - Zeugengelder,
- - Kautionskosten (Strafvollzugsschutz im Ausland als Darlehen,)
- - Kosten eines Nebenklägers,
- - und Kosten des Prozessgegners.
- Wartezeiten in der Firmenrechtsschutzversicherung betragen drei Monate:
- - Rechtsschutz im Vertrags-/ Sachenrecht (außer bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines Kauf- oder
- - Leasingvertrages für ein fabrikneues KFZ)
- - Arbeitsrechtsschutz
- - Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- - Sozialgerichtsrechtsschutz
- - Steuerrechtsschutz vor Gerichten (Steuer-Bußgeldverfahren sind ausgenommen)
- - Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
- - Verwaltungsrechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten
- Wartezeiten entfallen bei dem:
- - Schadenersatzrechtsschutz
- - Strafrechtsschutz
- - Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
- - Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- - Beratungsrechtsschutz Familien / Erbrecht
- - Opferrechtsschutz
- Generelle Ausschlüsse in der Firmenrechtsschutzversicherung
- - vom Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Versicherungsfälle
- - Konkurs oder Vergleich des Versicherungsnehmers
- - Patent – oder Urheberrechtsverletzungen
- - Enteignungsverfahren
- - Zahlung von Geldstrafen bzw. Bußgeldern von verlorenen gerichtlichen Auseinandersetzungen
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