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Pferdehalterhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''<big>Pferdehaftpflichtversicherung</big>: Luxustier oder Nutztier, hiervon hängt der Haftungsumfang der Pferdeversicherung ab.'''<br />
*'''<big>Pferdehaftpflichtversicherung</big>''': Luxustier oder Nutztier, hiervon hängt der Haftungsumfang der Pferdeversicherung ab.<br />


Da die meisten Pferdebesitzer ihre Tiere nicht aus gewerblichen Gründen, sondern aus der Liebhaberei heraus halten, gelten Pferde rechtlich als so genannte Luxustiere. Anders als bei Nutztieren, auf die der Besitzer zur Erzielung seines Lebensunterhalts angewiesen ist (gewerbliche Nutzung), haftet der Pferdebesitzer hier in vollem Umfang verschuldensunabhängig für durch das Tier verursachte Schäden. Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist daher für alle Pferdebesitzer unverzichtbar.
Da die meisten Pferdebesitzer ihre Tiere nicht aus gewerblichen Gründen, sondern aus der Liebhaberei heraus halten, gelten Pferde rechtlich als so genannte Luxustiere. Anders als bei Nutztieren, auf die der Besitzer zur Erzielung seines Lebensunterhalts angewiesen ist (gewerbliche Nutzung), haftet der Pferdebesitzer hier in vollem Umfang verschuldensunabhängig für durch das Tier verursachte Schäden. Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist daher für alle Pferdebesitzer unverzichtbar.
Der Versicherer


'''In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt''', die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – '''verschuldensunabhängig'''. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-,  Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet. Schäden durch Pferde sind häufig äusserst kostenträchtig. Personenschäden liegen schnell im 5-stelligen Bereich.  Um laufenden Rentenansprüche eines  Geschädigten auch nachkommen zu können sind Deckung über eine Million erforderlich.
'''In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt''', die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – '''verschuldensunabhängig'''. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-,  Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet. Schäden durch Pferde sind häufig äusserst kostenträchtig. Personenschäden liegen schnell im 5-stelligen Bereich.  Um laufenden Rentenansprüche eines  Geschädigten auch nachkommen zu können sind Deckung über eine Million erforderlich.
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