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Privatrechtsschutzversicherung, Beratungsrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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<big>'''Beratungsrechtsschutz'''</big>: Nach den  Musterbedingungen des Verbandes, ARB 2010, für Rechtsschutzversicherungen, ist der Beratungsrechtsschutz  in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.<br />


Gemäß der Allgemeinen Musterbedingungen für Rechtsschutzversicherungen 2010 (ARB) enthalten folgende Rechtsschutzversicherungen einen solchen Rechtsschutz:
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige<br />
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige<br />
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige<br />
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige<br />
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige<br />
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz<br />
Auf den Gebieten des '''Familien- wie auch des Erbrechts''' werden die Kosten für eine mündliche und/oder schriftliche Auskunft durch den Anwalt oder Notar erstattet. Die Erstattungssummen sind oftmals begrenzt.<br />
⚠️ Die Beratung ist nur durch einen in der BRD zugelassenen Anwalt möglich.
Beispiel Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten<br />
Beispiel Erbrecht: Testamentsanfechtung, Pflichtanteilseinklage, Erbschaftsannahme wie auch Erbschaftsausschlagung.<br />
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<center>{{BimpimV02}}


-  Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige<br />


- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige<br />


- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz<br />


-  Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige<br />
Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherungen, Privatrechtsschutz


Bei diesen Versicherungsformen steht die Versicherung in der Pflicht, dem versicherten Personenkreis auf den Gebieten des Familien- und Erbrechtes die Kosten für eine mündliche oder schriftliche Auskunft durch einen Notar oder Anwalt zu erstatten. Der Beratungsrechtsschutz wird z.B. in folgenden Fällen wirksam:
[[Category:Privatrechtsschutzversicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten
Erbrecht: Anfechtung des Testaments, Erbschaftsannahme oder -ausschlagung,  Einklage eines Erbpflichtteils
Der Rechtsschutz greift jedoch nicht bei präventiven Beratungen über Rechtsfolgen oder wenn sich nur die wirtschaftliche Situation des Versicherungsnehmers ändert. Eine Beratung ist nur durch einen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Juristen möglich. Kein Rechtsschutzanspruch besteht, wenn die Tätigkeit über die Erteilung eines Rates oder einer Auskunft hinausgeht, d.h. wenn der Anwalt oder Notar in mündlichen oder schriftlichen Kontakt mit der Konfliktpartei treten soll.
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