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Pferdelebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Eintritt Versicherungsfall „Unbrauchbarkeit des Pferdes“'''<br>
* '''Eintritt Versicherungsfall „Unbrauchbarkeit des Pferdes“'''<br>


Im Versicherungsfall, nach der Leistung des Versicherers, geht das Pferd im allgemeinem in das Eigentum des Versicherers, zur weiteren Verwertung, über. Vereinbaren Sie mit dem Versicherer, dass das Pferd in ihrem Eigentum verbleibt.
Im Versicherungsfall, nach der Leistung des Versicherers, geht das Pferd im allgemeinem in das Eigentum des Versicherers, zur weiteren Verwertung, über. Vereinbaren Sie mit dem Versicherer, dass das Pferd in ihrem Eigentum verbleibt.
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